Schönen Tag,
Meine Bekannte wohnt in einer grossen Wohnung zur Miete. Sie möchte nun einen Teil ihrer Wohnung für Messegäste, Monteure oder Geschäftsreisende kurzfristig für einige Tage vermieten. Erlaubnis vom Vermieter hat sie. Muss sie nun erst ein Gewerbe anmelden oder gilt es auch als untervermietet. Da sie ja auch die Mietkosten trägt auch wenn es nicht vermietet ist. Kann sie es nur in der Steuererklärung angeben als Vermietung und Verpachtung hinsichtlich ihrer eigenen Ausgaben für die Wohnung, sodass sie wahrscheinlich nicht steuerpflichtig wird, da der eventuelle Gewinn in die 400€ Pauschale drin ist. Bei Gewerbeanmeldung müsste sie daraufhin sehr wahrscheinlich zusätzliche Krankenversicherung zahlen, was somit es sich gar nicht lohnen würde. Danke
Gewerbeanmeldung notwendig?
22. Oktober 2009
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Frage vom 22. Oktober 2009 | 16:10
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 7x hilfreich)
Gewerbeanmeldung notwendig?
#1
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 02:42
Von
Status: Unbeschreiblich (130545 Beiträge, 41543x hilfreich)
Wenn sie das öfter macht (also nachhaltig betreibt) muss sie ein Gewerbe anmelden.
quote:
Bei Gewerbeanmeldung müsste sie daraufhin sehr wahrscheinlich zusätzliche Krankenversicherung zahlen
Nicht unbedingt. Wenn das ein Nebenerwerb ist und sie bereit im Hauperwerb krankenversichert ist, könnte das bis zu einer bestimmten Grenze beitragsfrei sein.
Hierzu sollte jedoch die Krankenkasse befragt werden, am besten schriftlich, damit man was in der Hand hat.
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