Gewerbesteuer bei einer Kapitalgesellschaft - erst ab einer bestimmten Ertragshöhe fällig!?

10. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
say_hi
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbesteuer bei einer Kapitalgesellschaft - erst ab einer bestimmten Ertragshöhe fällig!?

Guten Tag Community,

ein Fiktivszenario aus Fantasia_

Ist das richtig, dass Gewerbesteuer bei einer Kapitalgesellschaft ( gmbh oder ug ) erst ab einer bestimmten Ertragshöhe fällig wird.

Also: in Punkto Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie etwa der OHGs und der KGs wird die Gewerbesteuer erst ab einem Ertrag von 24.500 Euro fällig,
Hingegen bei anderen Rechtsformen liegt der Freibetrag bei (lediglich!!!!) 3.900 Euro.

Also eine Fantasie-UG-Haftungsbeschränkt - nennen wir sie Tanger-Gibraltar-UG-Haftungsbeschränkt wurde neu gegründet:

Für eine UG in Neugründung - bei der noch nicht große Erträge erwirtschaftet wurden - ist denn hier gleich die volle Gewerbesteuer fällig?

oder gelten hier auch mögliche abzugsfähige Rabatte: M.a.W. -- ist es nicht so, dass die Gewerbesteuer bei einer Kapitalgesellschaft ( gmbh oder ug etc. etx. ) erst ab einer bestimmten Ertragshöhe fällig wird - erst wenn der Ertrag über 3900 Eur liegt!?


Stimmt das so?:)

-- Editiert von Moderator topic am 11.06.2021 13:11

-- Thema wurde verschoben am 11.06.2021 13:11

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1 Antwort
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#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von say_hi):
Also: in Punkto Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie etwa der OHGs und der KGs wird die Gewerbesteuer erst ab einem Ertrag von 24.500 Euro fällig,

Das ist richtig.
Zitat:
Hingegen bei anderen Rechtsformen liegt der Freibetrag bei (lediglich!!!!) 3.900 Euro.

Das ist nicht richtig.

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Ltd) haben gar keinen Gewerbesteuerfreibetrag.

"Sonstige Organisationsformen" - z.B. Vereine, die wirtschaftlich tätig sind - haben einen Freibetrag von 5.000 Euro.

Zitat:
Also eine Fantasie-UG-Haftungsbeschränkt - nennen wir sie Tanger-Gibraltar-UG-Haftungsbeschränkt wurde neu gegründet:

Für eine UG in Neugründung - bei der noch nicht große Erträge erwirtschaftet wurden - ist denn hier gleich die volle Gewerbesteuer fällig?

Die UG haftungsbeschränkt ist eine Unterform der GmbH. Für sie gelten gewerbesteuerrechtlich dieselben Regeln wie für die GmbH.
(Für eine GmbH, deren einziger Geschäftszweck und deren einzige Unternehmenstätigkeit die Verwaltung eigenen Vermögens ist, gelten besondere Regelungen, in dem Fall gilt die GmbH nicht als gewerblich tätig.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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