Gewerbeuntersagung , was nun?

12. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
olli - nds
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeuntersagung , was nun?

Hallo,

ich habe gestern eine Gewerbeuntersagungsverfügung bekommen.

Bin allerdings auch selber Schuld. beim Finanzamt habe ich regelmässig, allerdings so gut wie nie pünktlich bezahlt. Ich bin nun im 5ten Jahr im Handwerk selbstständig und komme eigentlich gut über die Runden. Dieses Jahr habe ich allerdings im Frühjahr eine Flaute gehabt und konnte dem FA keine Zahlungen tätigen. Habe dem FA aber natürlich Zahlungen zugesagt. Im Sommer habe ich mich dann wieder auf null hocharbeiten könne und einen größeren Auftrag angenommen bei dem es monatliche Abschläge gab um alle laufenden Kosten und meinen Unterhalt zu decken. Hab mich gegenüber den Behörden schon auf dünnem Eis befunden. Anfang Januar habe ich dann Endrechnung gestellt und bekomme noch ca 12.000,- Euro mit denen ich da FA ausgleichen will. Doch die Zahlungen lassen auf sich warten. Habe auch schon gemahnt. Das FA bekommt noch 9500,-. Nun habe ich allerdings wohl zu hoch gepokert und meine Untersagung bekommen. Und habe gerade viel Arbeit angenommen.

4 Wochen habe ich nun zur Klage gegen die Untersagung. Abmelden soll ich meinen Betrieb innerhalb von 14 Tagen.

Welche Möglichkeiten habe ich um weiter Arbeiten zu können?

Die Aufträge die ich momentan mache versprechen viel Arbeit. Da die Firma gerade voll durchstartet und mich als Sub will. Wenn ich allerdings nicht darf macht´s halt wer anders.

Ich darf auch keinen Geschäftsführerposten mehr besetzen. Somit wird auch keine Möglichkeit bestehen Übergangsweise in´s Ausland zu gehen.

Ich bin quasi kurz vor´m Durchbruch und hab´s mir durch meine hin- und herschieberei und Nichteinhaltungen gegenüber dem FA verbaut.

Ich hoffe hier kann mir wer weiterhelfen. Fall´s wieter wichtige Info´s fehlen kurz hier rein schreiben. Werde kurzfristig antworten.

Gruß Olli

Probleme mit dem Gewerbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du bist nicht in der Lage die Mehrwertsteuer abzuführen - das sind Gelder die dir niemals gehört haben. Trotz sicher mehrfacher Schüsse vor den Bug finanzierst du dein Unternehmen mit Steuergeldern.

quote:
Habe dem FA aber natürlich Zahlungen zugesagt

Gleich am besten erst mal die Konten aus, vorher gibt es gar nichts.

Such dir einen "Strohmann", gibts unter http://www.strohmaenner.de oder einen guten Freund.

Jedoch wird der wohl kaum "Finanztricks" mitmachen, sonst reitest du den nächsten in den Ruin.
Am besten lässt du dich "anstellen" und verkaufst deinem neuen Chef deine Aufträge.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ich darf auch keinen Geschäftsführerposten mehr besetzen.

Das dürfte nur für das Inland gelten...



quote:
Doch die Zahlungen lassen auf sich warten. Habe auch schon gemahnt. Das FA bekommt noch 9500,-.

Dir ist bekannt, das solche Forderungen auch an das FinAmt abgetreten werden können?



quote:
Ich bin quasi kurz vor´m Durchbruch und hab´s mir durch meine hin- und herschieberei und Nichteinhaltungen gegenüber dem FA verbaut.


Tranparenz und Kommunikation ist das A und O bei allen Gläubigern, beim FinAmt sowieso.
Haben die Gläubiger den Eidruck das man sie nicht ernst nimmt oder gar verschaukelt greifen die durch.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Doch die Zahlungen lassen auf sich warten. Habe auch schon gemahnt. Das FA bekommt noch 9500,-.


Bei einem Einzelunternehmen ist die USST erst fällig wenn die Zahlung eingeht.
Er finanziert seine Aufträge mit Fremdem Kapital. Daher wird das Finanzamt nicht auf die nächste Zahlung warten von der ihr eh schon wieder 19% gehören.

Und vor einer "Gewerbeuntersagung" muss wirklich viel passieren - mehr als nur ne schlechte Zahlungsmoral.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Genau! Letzteres könnte sicher nicht schaden, am besten eine, die auch gut in Buchhaltung und so ist -)

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3x Hilfreiche Antwort

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