Gewerbeuntersagung - Gründung in der Schweiz?

17. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
MarioWegener222
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeuntersagung - Gründung in der Schweiz?

Hallo,

ich habe vor knapp 6 Monaten eine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden erhalten. Die Schulden haben circa. 13.000€ betragen. Ich konnte jetzt durch einen Job und einen Privatkredit die Schulden komplett bezahlen.

Nun möchte ich bald einen Antrag auf Wiedererstattung des Gewerbes stellen. Sollte ich keine Wiedererstattung erhalten, wäre es möglich einfach ein Einzelunternehmen in der Schweiz zu gründen und mir selbst von der Schweiz aus Gehalt nach Deutschland auszuzahlen?




Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von MarioWegener222):
wäre es möglich einfach ein Einzelunternehmen in der Schweiz zu gründen und mir selbst von der Schweiz aus Gehalt nach Deutschland auszuzahlen?

Grundsätzlich ja.
Ob die Schweiz das in dem Falle so zulässt, sollte man einen Fachman für Schweizer Unternehmensrecht fragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Das Gewerbe muss dort angemeldet werden, wo es betrieben wird.
Ein Schweizer Unternehmen, das in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss es in Deutschland anmelden.

Insofern kann man die Frage nicht wirklich beantworten, weil es darauf ankommt, wie da wo welche Tätigkeit ausgeübt wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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