Gewerbeverschleierung

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)
Gewerbeverschleierung

Fall:

Verkäufer A ( eindeutig Privatverkäufer):
Verkauft verschiedene Artikel im Paket für 80€

Käufer B:
Kauft das gesamte Paket für 80€

Käufer B wird zu Verkäufer B:
Stellt die erst erworbene Ware am gleichen Tag zum Verkauf auf Kleinanzeigen im Internet.
Der Preis ist weitaus höher.


Für mich erscheint es so dass Verkäufer B klar die Absicht hat Gewinn zu erzielen.
Auch ist es für mich eindeutig das der Verkäufer B gleichzeitig der Käufer ist, da die beiden Orte von Verkäufer A direkt neben einander liegen.

Kann man diesen Verkäufer B abmahnen?


Was ist meine Motivation:
Ich bin Student und habe lange nach diesen Zubehörteilen für das Handwerk gesucht, und nichts gefunden. Auch der Preis hätte für mich gestimmt.

Jetzt sehe ich es natürlich nicht ein das "private Käufer" diese Artikel zu auf kaufen da sie die Gewinnmaximierung im Kopf haben und ich den kürzeren ziehe, der Andere Gewinn macht und nicht mal Steuern abführt.


Vielen Dank für eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Stellt die erst erworbene Ware am gleichen Tag zum Verkauf auf Kleinanzeigen im Internet. <hr size=1 noshade>

Hat ihm vermutlich doch nicht gefallen?



quote:<hr size=1 noshade>Für mich erscheint es so dass Verkäufer B klar die Absicht hat Gewinn zu erzielen. <hr size=1 noshade>

Das ist nicht verboten.



quote:<hr size=1 noshade>Auch ist es für mich eindeutig das der Verkäufer B gleichzeitig der Käufer ist, da die beiden Orte von Verkäufer A direkt neben einander liegen. <hr size=1 noshade>

Der Satz ergibt keinen Sinn.

Ob Verkäufer der Käufer ist sieht man eher am Benutzernamen? Und welche Rolle die beiden Orte von Verkäufer A hier spielen ist vollkommen schleierhaft.



quote:<hr size=1 noshade>Kann man diesen Verkäufer B abmahnen? <hr size=1 noshade>

Klar. Wenn man sich die finaziellen Folgen von möglicherweise 2000-3000 EUR leisten kann (dürfte bei Dir nicht der Fall sein?).



quote:<hr size=1 noshade>Jetzt sehe ich es natürlich nicht ein das "private Käufer" diese Artikel zu auf kaufen <hr size=1 noshade>

Nennt man allgemeines Lebensrisiko. Man hätte ja mehr bieten können.
Nur weil man überboten wurde, kann man den Käufer nicht belangen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Für mich erscheint es so dass Verkäufer B klar die Absicht hat Gewinn zu erzielen.
Das nennt sich freie Marktwirtschaft. Und zum Glück gibt es diese...

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1x Hilfreiche Antwort

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