Gewerbliche Ausuebung umgehen

1. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
stronzig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbliche Ausuebung umgehen

Hallo,

angenommen, man will eine Taetigkeit gewerblich ausueben, welche dann aber so aufwendige Ausnahmegenehmigungen erforderlich macht, dass das Ganze nicht mehr rentabel ist, kann man diese Taetigkeit dann einfach als Hobby ausueben?

Also nochmal deutlich:
Die Taetigkeit ist privat ausgeuebt genehmigungsfrei, nur sobald man sie gewerblich betreiben will, muss man ploetzlich zu allen moeglichen Aemtern rennen und sich sehr teure Ausnahmegenehmigungen besorgen.



Jetzt meine Idee:
Man gruendet ein Gewerbe, welches nur das Ergebniss der Taetigkeit verkauft, mit der Taetigkeit selber werden Dritte beauftragt.
Diese Dritten ueben die Taetigkeit nichtgewerblich aus, bekommen dafuer also nur so wenig Geld, dass Sie unterm Strich keinen Gewinn erzielen und damit kein Gewerbe erforderlich ist.

Meint ihr, das ist so moeglich? Was muss dabei beachtet werden?
Dabei soll sich aber alles im legalen Bereich bewegen, das Ziel ist ausdruecklich keine Steuerhinterziehung. Die Einkuenfte werden ja auch ganz normal versteuert, nur eben die eigentliche Taetigkeit soll aus dem Gewerbe ausgelagert werden.


Zum Beispiel:
Nehmen wir an, es geht um eine bestimmte Art der Fliegerei. Diese darf privat frei betrieben werden, benoetigen aber fuer jeden einzelnen Flug eine teure Genehmigung, falls das Ganze gewerblich ist.
Jetzt koennte man doch eine Firma gruenden, welche die Fluege verkauft und zur Durchfuehrung extern Leute beauftragt, die die Fliegerei privat betreiben und dafuer eben nur eine kleine Aufwandsentschaedigung erhalten, die so gering ist, dass dabei keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, also die Fluege auch nicht gewerblich durchgefuehrt werden.

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Machs doch wie die anderen, gründe einen Verein.

Dein "Einkauf von Privat" und "Verkauf als Gewerbe" geht schon, nur verlierst du dabei 19 MwSt. Übrigens solltest du mal ne Versicherung fragen, die wird dir den Marsch blasen.

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stronzig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum nicht?


Verein ist auch sehr umstaendlich, da muessen x andere Regelungen von wegen Gemeinnuetzigkeit etc. eingehalten werden.

Das mit der Versicherung ist ein anderes Thema, das muesste man dann im Detail mit der besprechen, stimmt.

Aber mich wuerde da die genauere Rechtssprechung interessieren, was muesste man ggfs. beachten, um nicht als gewerblich eingestuft zu werden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
x andere Regelungen von wegen Gemeinnuetzigkeit


Muss ja nicht Gemeinnützing sein.

quote:
nicht als gewerblich eingestuft zu werden


Keine Nachhaltigkeit, keine Gewinnerziehlungsabsicht,

Ist doch einfach wenn du die Gewerblichkeit nicht umgehen willst könnte es privat oder auch ein Verein sein. Sobald du gewerblich wirst machen die ein Gewerbe draus.

Das kommt das weniger auf Formalien an sondern auf das tatsächlich Gelebte.
Da du "richtigen" Firmen Konkurrenz machst werden die schon deine Gewerblichkeit nachweisen um die nen Strick zu drehen.

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stronzig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Keine Gewinnerzielungsabsicht": Was bedeutet das genau?
Dass man nach einer nach steuerrechtlichen Regeln durchegführten Einnahme-Überschuss-Rechnung kein Plus am Ende hat?
Oder das man eben nur einfach ganz pauschal nicht vorhat, mit der Tätigkeit unterm Strich einen Gewinn zu erzielen?

Danke für die Antworten, blick da noch nicht so ganz durch, wie man sowas einschätzen muss...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn der Neid und die Missgunst den Finanzbeamten erdrückt ist es ein Hobby oder ein Gewerbe ganz wie er es hindreht.
Das erfährt man dann nach 3-5 Jahren beid er erste Prüfung und zahlt das nach oder zurück, je nachdem.

Es ist mittlerweile möglich eine Verbindliche Auskunft vom Finanzamt zu bekommen, die man aber bezahlen muss

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen