Gewerblicher Bitcoin An - und Verkauf (Bargeld gegen Kryptowährungen)

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
just999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher Bitcoin An - und Verkauf (Bargeld gegen Kryptowährungen)

Guten Tag!

Ich habe bereits ein Kleingewerbe für den Handel von KfZ-Teilen wo ich meist über Kleinanzeigen mit Teilen handel. Da ich mich sehr für Kryptowährungen interessiere kam mir die Idee auch damit zu handeln. Aber nicht im Sinne von "Traden" wie man es bei verschiedenen Brokern tut sondern An - und Verkauf gegen Bargeld.

Das ganze soll persönlich stattfinden, heißt jemand kommt vorbei. Gibt mir Bargeld und erhält im Gegenzug seine Coins.

Mir ist natürlich klar das die meisten meinen Service dann für Ihre Geldwäsche ausnutzen werden. Aber wo es einen Markt gibt dort wird es auch immer Anbieter geben. Und so lange die Behörden den Bitcoin nicht regulieren soll es nicht mein Problem sein.

Natürlich gibt es schon jede Menge solcher Anbieter. Aber die meisten tun dies schwarz und versteuern Ihre Einnahmen nicht.

Ich würde natürlich für jedes Geschäft Rechnungen schreiben und die erhaltene Bargeld-Summe darauf notieren. Am Jahresende kommt natürlich alles mit in die EÜR wenn ich meine Steuern mache.


Meine Frage lautet jetzt wie folgt: Ist das ganze legal? Ich hab das Gefühl das würde ja sonst jeder machen? Wie erwähnt "schwarz" findet man das überall in jedem Forum .

Aber darf ich als Kleingewerbe betreibender Bargeld einfach so annehmen? Ist das irgendwo reguliert? Muss ich Name und Adresse etc überprüfen und ggf den Perso des Geschäfstpartners einscannen oder so?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von just999):
Meine Frage lautet jetzt wie folgt: Ist das ganze legal?

Nein, Geldwäsche bzw. daran mit zu wirken ist nicht legal.


Beim Bitcoin selbst handelt es sich nicht um ein Zahlungsmittel etc. das dem KWG unterliegt.

Was die BaFin und andere Behörden sowie Banken jedoch nicht daran hindert, erst mal gegen Händler vorzugehen. Man sollte also genügend Geldmittel und einen versierten Anwalt im Zugriff haben, falls die in Aktion treten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich habe bereits ein Kleingewerbe für den Handel von KfZ-Teilen wo ich meist über Kleinanzeigen mit Teilen handel.


Schuster bleib bei Deinen Leisten, kann ich nur sagen. Machen Sie ihr bestehendes Geschäft weiter, bauen Sie es aus. Nicht jede fixe Idee eignet sich, um Geld zu verdienen. -

Woraus soll Ihr Gewinn denn entstehen? Aus einer Bearbeitungsgebühr?
Wie viele Bitcoins haben Sie denn schon persönlich, um diese so zu verkaufen?

Geldgeschäfte unterliegen, wie bereits geschrieben, der BaFin.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
just999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Spruch ist wirklich Gold wert ^^

Ich dachte nur weil der Bitcoin ja noch keine akzeptierte Währung ist und noch dazu je nach Einzelfall als privates Veräußerungsgeschäft zählt wäre es vergleichbar mit dem Verkauf von immateriellen Waren und somit vielleicht legal.

War ja irgendwie klar das es dafür natürlich Behörden gibt die dies verhindern wollen. Deshalb hab ich auch keine gewerblichen Anbieter in diesem Bereich gefunden....

Nach meiner Recherche benötigt man aber nur eine BaFin Lizenz wenn man "einen Markt schafft".

Es gibt Plattformen wie zB Bitcoin-Treff. Dort sieht man wer Bitcoins sucht und kann sich mit den Leuten treffen und Bitcoins handeln. Falls ich das tun würde dann würde ich ja keinen Markt schaffen sondern nur daran teilnehmen? Ich merke schon das Thema ist relativ kompliziert.


Ja richtig. Bearbeitungsgebühr kann man das schon nennen. Es ist halt so das Bitcoin alles andere als annonym ist wenn man diese mit seinem Giro-Konto bezahlt. Die Leute sind deshalb bereit relativ viel Geld zu bezahlen um diese mit Bargeld zu kaufen.

Ich beobachte das ganze schon etwas länger. Da sind zum Teil Leute bei die pro Woche über 5000€ in Bitcoins investieren wollen und saftige 6% Aufschlag zahlen. Das wären pro Monat ca 1200€ Umsatz, wenn man diese Leute bedienen würde. Und das bei einem Eigenkapital von 5000€ sofern man das Geld jedes mal direkt Einzahlt und kurz vor dem nächsten Geschäft wieder in Bitcoins umwandelt.



-- Editiert von just999 am 17.01.2019 09:56

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie gesagt, der Handel mit Bitcoins ist legal.
Geldwäsche und die Beteiligung daran nicht.

Das Problem: man muss den eventuellen Drang der Behörden zur Prüfung und Aufklärung der Sachverhalte wirtschaftlich überleben können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Gier essen Hirn.

Wie Sie sagen, wenn's so einfach wäre! Alleine die Tatsache, daß da irgendwelche halbseidenen Existenzen wissen, wieviel Geld ich im Haus habe (in BC sowie als "Normalgeld") würde mich von diesem Vorgehen abhalten. Und noch ein paar weitere Gründe.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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