Gründung Gewerbe als Student in Nebentätigkeit bei div. Tätigkeiten

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
mon_teur
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründung Gewerbe als Student in Nebentätigkeit bei div. Tätigkeiten

Hallo zusammen,

Ich bin Student und hätte die Möglichkeit, div. Tätigkeiten auszuüben um mir mein Studium besser zu finanzieren.
Darunter fallen Dinge wie "Reinigung, Web- & Grafikdienstleistung, Montage von genormten Baufertigteilen".

Da dies bei mehreren "Auftraggebern" statt finden würde und der Verdienst dabei über 450€/mtl liegt (was viel zu wenig ist, um ein Studium zu finanzieren) möchte ich ein Gewerbe anmelden.

Nun ist die Frage, welche Art von Gewerbe?
Ist dies auch freiberuflich möglich?
Und komme ich dabei um Beiträge für HWK/IHK herum?

Edit:
Ich sehe gerade, dass es möglich ist, mehrere Gewerbe anzumelden.
Ist es denn aber auch möglich, mehrere Tätigkeiten in eine Gewerbeanmeldung zu packen?

-- Editiert von mon_teur am 09.05.2019 19:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von mon_teur):
Nun ist die Frage, welche Art von Gewerbe?
Ist dies auch freiberuflich möglich?
Und komme ich dabei um Beiträge für HWK/IHK herum?
Ein Gewerbe ist keine Freiberuflichkeit. Das ist nicht möglich.
Ein Gewerbetreibender kann mehrere Tätigkeiten ausüben. Er kann diese verschiedenen Tätigkeiten als 1 Gewerbetreibender beim Gewerbeamt anmelden.
Ein Freiberufler hat nichts mit dem Gewerbeamt zu tun. Der kommt um die IHK/HWK herum.
Zitat (von mon_teur):
Da dies bei mehreren "Auftraggebern" statt finden würde und der Verdienst dabei über 450€/mtl liegt (was viel zu wenig ist, um ein Studium zu finanzieren) möchte ich ein Gewerbe anmelden.
Das ist doch nicht der Grund.
Du willst auf jeden Fall selbständig tätig sein. Gewerblich UND/ODER freiberuflich.
Du sollst verschiedene Auftraggeber haben. Die heißen tatsächlich so.
Du kannst als Gewerbetreibende und/oder Freiberufler so viel verdienen, wie du brauchst.
Du solltest dein Studium dabei nicht vernachlässigen.
Du solltest die wichtigen Regeln und Kenntnisse eines Selbständigen intus haben, damit es nicht erst durch Erfahrung zu schmerzhaft wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von mon_teur):

Ich bin Student und hätte die Möglichkeit, div. Tätigkeiten auszuüben um mir mein Studium besser zu finanzieren.
Darunter fallen Dinge wie "Reinigung, Web- & Grafikdienstleistung, Montage von genormten Baufertigteilen".

Da dies bei mehreren "Auftraggebern" statt finden würde und der Verdienst dabei über 450€/mtl liegt (was viel zu wenig ist, um ein Studium zu finanzieren) möchte ich ein Gewerbe anmelden.

Das Gewerbe hätte schon früher angemeldet werden müssen, denn es reicht bereits die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Dann muss das Gewerbe angemeldet werden.
Zitat:

Nun ist die Frage, welche Art von Gewerbe?

Reinigung, Web- und Grafikdienstleistungen, Montage von genormten Baufertigteilen".
Zitat:

Ist dies auch freiberuflich möglich?

Nein. Das sind alles gewerbliche Tätigkeiten, keine freiberuflichen. (Grafiker und Designer können u.U. Freiberufler sein, das hat dann aber diverse Voraussetzungen. Grafikstudium z.B., usw.)
Zitat:
Und komme ich dabei um Beiträge für HWK/IHK herum?

Im Prinzip nein, aber manche IHKs nehmen bis zu einem gewissen Umsatz von Existenzgründern keine Beiträge. Mitgliedschaft ergibt sich aber automatisch aus der Gewerbetätigkeit.
Zitat:

Edit:
Ich sehe gerade, dass es möglich ist, mehrere Gewerbe anzumelden.
Ist es denn aber auch möglich, mehrere Tätigkeiten in eine Gewerbeanmeldung zu packen?

Ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das Gewerbe hätte schon früher angemeldet werden müssen, denn es reicht bereits die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht.
Nein. Weil er die Absicht hat, hat er hier gefragt, was zu tun ist. Er hat noch keine Tätigkeit aufgenommen--- er hätte aber diverse Möglichkeiten.
BEVOR er eine oder mehrere gewerbliche Tätigkeiten aufnimmt, also einen Betrieb hat, braucht er sich nicht anmelden. https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html

Ich überlege auch, ob ich---oder ob ich nicht---aber ich renne doch aufgrund einer Idee noch nicht zum Gewerbeamt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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