Haftung für Einzelunternehmen

25. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
MegaPlot
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Haftung für Einzelunternehmen

Hallo,

ich habe eine Frage zur Haftung bei Einzelunternehmern: Ein Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten (privaten+betrieblichen) Vermögen. Mir geht es jetzt aber nicht um die Haftung bei Schulden etc., sondern um andere Haftungsfragen.

Wie ist es, wenn ich als Kleinunternehmer eine in Handarbeit hergestellte Vase verkaufe, an der sich später jemand verletzt? Wie weit bin ich haftbar?

Was pssiert, wenn ich Originalprodukte verkaufe und sich später herausstellt, dass es Fälschungen waren? Hafte ich dann auch? Muss ich im Zweifel jedem Kunden das Geld zurückerstatten?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Ein Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Und zwar für alles, nicht nur für Schulden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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