Hallo,
ich habe ein Konferenzraum, den ich vermiete (gewerblich). Kunden sind auch nur gewerbliche Kunden. Da ich das alleine mache, und es auch schon ein mal vorkam, das ich zu spät kam ( wegen Stau), und die Kunden vor der Tür standen, war das für mich echt peinlich. Jetzt frage ich natürlich was passiert wenn ich mal plötzlich krank werde und nicht kommen kann um den Raum aufzumachen, und somit meine Dienstleistung nicht anbieten kann. Manche reisen 500 KM um ein Seminar zu besuchen, da fallen dann natürlich hohe Kosten für meine Kunden an.
Trotzdem muss ich ich mich für alle Fälle absischern, und frage mich wie ich das am besten machen kann/soll.
Das betrifft folgende Fälle:
Beamer fällt plötlich aus
Strom fällt aus
Ich komme nicht (Krankheit etc.)
Ein Teil davon habe ich schon in meine AGB aufgenommen, aber ich weiß nicht ob das so reicht.
Den Teil meiner AGB habe ich so formuliert:
Bei von Mustermann-Vermietung zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieses nur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.
Sollte ich die Details davon genau rein schreiben? Und würde das dann ausreichen?
Haftung wenn Dienstleistung ausfällt
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatJetzt frage ich natürlich was passiert wenn ich mal plötzlich krank werde und nicht kommen kann um den Raum aufzumachen, und somit meine Dienstleistung nicht anbieten kann. :
Dann schuldet man die Kosten die wegen der vergeblichen Anreise entstanden sind.
Das wären dann nicht nur die Reisekosten einer erneuten Anreise, sondern auch entgangene Gewinne und einiges andere.
ZitatBeamer fällt plötlich aus :
Man nehme den Ersatzbeamer.
ZitatStrom fällt aus :
Man werfe den Stromgenerator an.
ZitatIch komme nicht (Krankheit etc.) :
Dann möge der Vertreter einen vertreten.
ZitatEin Teil davon habe ich schon in meine AGB aufgenommen, aber ich weiß nicht ob das so reicht. :
Ich fürchte als AGB würde das gegen §§ 308 , 309 BGB verstoßen
Das heißt ich muss auf jeden Fall eine Alternative haben. Bei Krankheit würde ich die bezahlten Kosten natürlich zurück zahlen. Einen Alternativ Termin würde ich auch anbieten, aber den entstandenen Gewinn, der z.b. durch Semianrteilnehmer bezahlt worden sind, zurück zahlen wäre eine erhebliche finanzielle Belastung.
Gibt es da sicher keine Lösung das zu vermeiden?
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ZitatGibt es da sicher keine Lösung das zu vermeiden? :
Nö, denn selbst bei anwaltlich erstellten AGB kann ein Gericht immer anderer Ansicht sein.
Allerdings reduzieren anwaltlich erstellte AGB das Risiko ganz erheblich.
Hallo baumkartw,
Vielleicht gibt es eine Lösung, dass Dir dein Vermietgeschäft einfacher wird. Zunächst einmal: Du hast natürlich so pünktlich loszufahren, dass Dir ein Stau nichts ausmacht. Baue immer einen Puffer ein! Es geht ja um dein Gewerbe um Deinen Verdienst.
Alternative zum Zuspätkommen / Aufschliessen:
Ein Zahlenschloss was man programmieren kann. Der Kunde erhält schriftlich einen Code. Nach der Vermietung änderst du den Code für den nächsten Mieter
Den Schlüssel bei einer seriösen Stelle abgeben, Kostet vielleicht etwas, aber ist dann eine sichere Sache. Zum Beispiel bei einer Nachbarfirma oder in einem Laden in der Nähe oder...oder...
Wenn man krank ist:
Hausmeisterservice beauftragen
Wenn der Beamer streikt:
Ersatzbeamer anschaffen, der zb. in einem Medienwagen verbaut ist und den man dann einfach aus einer Ecke rollt und dann einsetzen kann.
Stromausfall:
Hausmeisterservice beauftragen - Notdienstnummer für den Mieter hinterlegen. Evtl eine Anleitung hinterlegen, wo der Sicherungskasten ist. Abgerechnet wird je nach Einsatz. Muss man mal mit so einer Firma besprechen.
ZitatAlternative zum Zuspätkommen / Aufschliessen: :
Ein Zahlenschloss was man programmieren kann. Der Kunde erhält schriftlich einen Code. Nach der Vermietung änderst du den Code für den nächsten Mieter
Danke für die Tipps. Daran hatte ich auch schon gedacht, mit dem Zahlenschloß. Die anderen Alternativen werde ich mir auf jeden Fall mal überlegen, ob ich die so ähnlich umsetze.
Vielen Dank für die Antworten.
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