Guten Tag,
ich bin bereits im Nebengewerbe selbstständig und werde Ende Juni mein Arbeitsverhältnis aufgeben um komplett selbstädnig arbeiten zu können.
Mir fehlen noch einige Antworten:
- wo melde ich mich damit ich die gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge weiter zahlen kann?
- ich möchte auch weiter die Arbeitslosenversicherung bezahlen, da gilt eine Frist von 3 Monaten nach Gewerbeanmeldung. Ist das schon ab dem Nebengewerbe gemeint, oder erst wenn ich das komplett hauptberuflich mache?
- muss ich eine Information an mein Finanzamt weiterleiten?
Ich bin noch in der Kleinunternehmerregelung, welche aber nächstes Jahr außer Kraft gesetzt wird.
Vielen Dank.
Hauptselbstständig - Fragen zu einigen Versicherungen
11. September 2020
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Frage vom 11. September 2020 | 12:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptselbstständig - Fragen zu einigen Versicherungen
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#1
Antwort vom 11. September 2020 | 13:33
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Da daneben noch viel mehr Fragen zu klären sind: bitte Existenzgründerkurs bei der IHK besuchen.
#2
Antwort vom 11. September 2020 | 20:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitat- wo melde ich mich damit ich die gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge weiter zahlen kann? :
Da wo man die Beiträge auch jetzt hin zahlt.
ZitatIst das schon ab dem Nebengewerbe gemeint, oder erst wenn ich das komplett hauptberuflich mache? :
Meines Wissens nach erst wenn man es hauptberuflich macht.
Zitat- muss ich eine Information an mein Finanzamt weiterleiten? :
Nein.
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#3
Antwort vom 12. September 2020 | 15:47
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
ich bin bereits im Nebengewerbe selbstständig und werde Ende Juni mein Arbeitsverhältnis aufgeben um komplett selbstädnig arbeiten zu können.
Ein "Nebengewerbe" setzt immer ein Hauptgewerbe voraus. Hier wird vermutlich ein Gewerbe neben einem angestellten, sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnisse betrieben.
Zitat:- wo melde ich mich damit ich die gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge weiter zahlen kann?
Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern (wenn sie ihr Geld denn unbedingt vernichten wollen), für diverse selbständige Tätigkeiten gibt es auch eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht (bei Freiberuflern wie Architekten, Ärzten oder Anwälten in den jeweiligen "Versorgungswerken", für Publizisten in der "Künstersozialkasse", für Handwerker in den jeweiligen "Versorgungswerken").
Zitat:- ich möchte auch weiter die Arbeitslosenversicherung bezahlen, da gilt eine Frist von 3 Monaten nach Gewerbeanmeldung. Ist das schon ab dem Nebengewerbe gemeint, oder erst wenn ich das komplett hauptberuflich mache?
Das sollte man bei der örtlichen Filiale der Bundesagentur für Arbeit nachfragen. Aller Logik nach müsste das auch parallel gehen, denn man zahlt ja auch parallel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn man zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat. Aber die Sozialversicherung hat nur begrenzt was mit Logik zu tun.
Zitat:- muss ich eine Information an mein Finanzamt weiterleiten?
Wenn man als Selbständiger ein Gewerbe betreibt, erledigt das die Gewerbebehörde nach der Gewerbeanmeldung. Was einen natürlich nicht daran hindert, von sich aus beim Finanzamt die selbständige gewerbliche Tätigkeit anzumelden, allein schon wg. Umsatzsteuer.
Wenn man freiberuflich tätig ist, gibt es keine Gewerbeanmeldung, dann macht man das selbst beim Finanzamt.
Zitat:Ich bin noch in der Kleinunternehmerregelung, welche aber nächstes Jahr außer Kraft gesetzt wird.
"Außer Kraft gesetzt"? Wohl kaum...
Man wird bzw. will sie dann nicht mehr in Anspruch nehmen. Das teilt man dem Finanzamt mit, und macht von da an dann seine Umsatzsteuererklärung - und nicht zu vergessen ggf. die Voranmeldungen und Vorauszahlungen.
#4
Antwort vom 14. September 2020 | 09:53
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatSelbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern (wenn sie ihr Geld denn unbedingt vernichten wollen) :
Früher hätte man es so ausdrücken können, passt heute nicht mehr wirklich, dann allerdings auch npch damit zu kommen ->
Zitatfür diverse selbständige Tätigkeiten gibt es auch eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht (bei Freiberuflern wie Architekten, Ärzten oder Anwälten in den jeweiligen "Versorgungswerken", für Publizisten in der "Künstersozialkasse", für Handwerker in den jeweiligen "Versorgungswerken"). :
Schau bitte mal nach, wie die Versorgungswerke sich finanzieren.
Als "Neueinsteiger" kannst Du ja mal berechnen lassen, was Du bei denen noch bekommen wirst, wenn wir noch ein paar Jahre die 0% (-) Zinspolitik weiterfahren.
Da kannst Du das Geld lieber ins Kopfkissen stecken.....
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