Hobbykünstlermarkt und Gewerbeschein

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)
Hobbykünstlermarkt und Gewerbeschein

Nehmen wir mal an, dass im Rahmen eines Stadfestes ein kleiner Bereich als Markt für Hobbykünstler abgegrenzt wird. Den Hobbykünstlern wird freigestellt, ob sie ihre Werke (Gemälde, Zeichnungen, Gestricktes, Gebasteltes, Fotografien, Fotomotagen) nur ausstellen möchten oder auch verkaufen.

Nun wäre die Frage, ob bei Verkauf der jeweilige Künstler einen Gewerbeschein benötigen würde (und wie wäre es dann mit Kpnstlersozialkassen) oder ob die Aussage stimmt, dass keiner benötigt wird, solange beim Verkaug nur der Materialpreis verlangt wird.

Das ergäbe ja evtl. auch die Diskussion, wie man den Materialpreis festlegt. Bei gestalteten Karten, z.B., kann ma ja schlecht ausrechenen wieviel Kleber, Tinte o.ä. man verbraucht hat ;-)

Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Bei einem Verkauf selbstgebasteleter Kleinigkeiten auf einen Hadwerkermarkt der einmal im Jahr stattfindet, dürfte es schon an der Nachhaltigkeit fehlen. Solange es sich auf "Hobbybastler übliche Mengen" beschränkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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