Hallo,
ich und ein Freund möchten gerne ein Hosting-Unternehmen betreiben. Dort wollen wir Server ankaufen und als Gamingserver weiterverkaufen. Wir sind jedoch beide nicht Volljährig. Nun meine Fragen:
1. Was gibt es zu beachten wenn ein dritter die "Firma" gründet und uns einstellt?
2. Gibt es eine Möglichkeit das Unternehmen am Anfang (Freibetrag?) ohne großen Aufwand zu betreiben, bzw. welche Rechtsform empfehlt ihr uns?
Hosting Unternehmen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Zitat:1. Was gibt es zu beachten wenn ein dritter die "Firma" gründet und uns einstellt?
Das er es legal macht.
Da hilft die IHK mit Beratung und Existenzgründerkursen.
Zitat:2. Gibt es eine Möglichkeit das Unternehmen am Anfang (Freibetrag?) ohne großen Aufwand zu betreiben,
Ja, "häppchenweise" nach Bedarf mieten, mit sehr kurzen Laufzeiten.
Zitat:bzw. welche Rechtsform empfehlt ihr uns?
Die Rechtsform des Angestelltenverhältnisses.
Oder einen soliden Existenzgründerkurs und mindestens 10.000 EUR Startkapital.
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Nun ja besser und günstiger nicht unbedingt, aber wir wollen eben ein Gesamtpacket (mit Maps und PlugIns etc.) anbieten. Was es noch nicht (häufig) gibt. Das man sich als Minderjähriger Selbstständig machen kann hab ich auch schon gelesen. Allerdings nür uber das Vormündigkeitsgericht.
Dritte sind in dem Fall vertrauenswürdige und lange "Mitarbeiter" unseres eigenen Servers. Ich weis, dass das immer ein Risiko ist aber ich vertraue ihnen voll und ganz.
Wegen der Haftungsfallen, kannst du mir gerne mal welche Aufzählen, damit ich entscheiden kann obs mir nicht vielleicht doch zu heikel ist (hab selbst schon geschaut).
Euch beiden vielen Dank, habt mir schon mal weitergeholfen.
Hallo,
zunächst einmal zur Begriffsklärung: Eine Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB
). Zur Führung einer Firma sind nur Kaufleute berechtigt. Andere Gewerbetreibende führen eine Geschäftsbezeichnung. Dies beinhaltet eine Eintragung ins Handelsregister.
Wollt ihr als Einzelunternehmung oder GbR tätig werden, reicht i.d.R. eine Gewerbeerlaubnis, dies ist auch für Minderjährige nach §112 BGB
möglich (Zustimmung der gesetzl. Vertreter und des Familiengerichts nötig). Das Problem ist die Haftung, ihr haftet in vollem Umfang. Weiterhin wäre die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) möglich. Diese gleicht an sich einer GmbH benötigt aber zu Anfang keine Kapitaleinlage. Diese braucht allerdings zwingend einen volljährigen Geschäftsführer.
Ich denke eine Beratung z. B. bei der IHK wäre auf jeden Fall notwendig.
Gruß
Andreas
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