IHK abmahnen lassen?

25. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
zwangs_mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
IHK abmahnen lassen?

Guten Tag,

nehmen wir doch mal folgendes an, im Jahr 2005 entscheidet sich jemand einen kleinen Internethandel zu eröffnen.
Dies macht er auch, meldet ordentlich sein Gewerbe an und wird nun bei der für den Bezirk zuständigen IHK Zwangsmitglied.
Ich schreibe mit Absicht Zwangsmitglied, da dieser Jemand dies einentlich nicht sein will, da die IHK ihm nur Kosten verursacht, aber rein gar nichts bringt, außer das sie ihn immer wieder mit irgendwelchen Infobriefen etc zumüllt!

Jedes Jahr bekommt er auch die Nette aufforderung für seine Mitgliedschaft den entsprechenden Mitgliedbetrag zu entrichten. Zähneknirschend wird der Betrag dann auch überwiesen, jedoch mit sehr großem Groll auf die IHK und der unnützen Geldverschwendung.

Jedes Jahr möchte die IHK gerne eine Einzugsermächtigung haben, statt sich das Geld überweisen zu lassen. Nur ist Derjenige absolut nicht bereit eine Einzugserächtigung an diesen für ihn überflüssigen Verein abzutreten.

Direkt von Anfang an hat er dies der IHK auch jedes Jahr schriftlich mitgeteilt und dazu aufgefordert ihm solche Anträge nicht mehr mit zu versenden! Er hat die IHK aufgefordert dies zu unterlassen.
Dies ist Papier weclhes entsorgt werden muß. Sicher die Entsorgungskosten sind äusserst gering, aber sie bestehen doch.

Daher die Frage, wenn das Zwangsmitglied der IHK mit Nachweis zukommen lässt, Anträge zur Einzugsermächtigung nicht mehr an ihn zu versenden, diese es aber doch wiedderholt machen, kann das Zwangsmitglied dann eine Unterlassungserklärung bewirken?

Sicher, Einige mögen jetzt sagen, schmeiß das papier doch einfach weg und reg dich nicht weiter auf. ich bin jedoch gegen diese Zwangsmitgliedschaft und möchte dem Verein so gut es geht "schaden".
Ich möchte keine Einzugsermächtigung erteilen und habe denen das wiederholt mitgeteilt. Außerdem verursachen sie mir mit dem von mir abgelehnten Papier Entsorgungskosten, die ich nicht gewillt bin zu übernehmen.

hat man hier chancen auf eine strafbewährte Unterlassungserklärung, oder ist man da Chancenlos?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



Ist diese Einzugsermächtigung ein Beiblatt des Gebührenbescheides? Da gehen wahrscheinlich hunderte oder tausende an Zwangsmitglieder raus und wenn da jedesmal das Schreiben an Herrn X rausgesucht werden müsste, um das Beiblatt zu entfernen, wäre das doch sehr aufwändig.

Rollen Sie das Feld von hinten auf: Lassen Sie sich bei den nächsten Vollversammlungswahlen der IHK aufstellen, wenn Sie dann gewählt werden, können Sie aktiv stänkern :-)

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Aus dem IHK-Gesetz:

[quote. Nicht in das Handelsregister eingetragene natürliche Personen
und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das
Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommensteuergesetz
ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag freigestellt. Die in Satz 3
genannten natürlichen Personen sind, soweit sie in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung
weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben, noch
an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, für das
Geschäftsjahr einer Industrie- und Handelskammer, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf
folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit,
wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt]

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