Kleingewerbe - Abmeldung vergessen und Anhörungsbogen erhalten

25. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
schmudd
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe - Abmeldung vergessen und Anhörungsbogen erhalten

Guten Morgen, ich habe ein ähnliches Problem wie einige User hier bereits vor mir hatten. Leider bin ich immer noch nicht ganz schlau geworden, wie ich mich am besten verhalte.
Ich hatte von etwa 2012 an ein Kleingewerbe angemeldet. Dieses wurde von mir alle paar Jahre mal für ein paar Promotionjobs während des Studiums genutzt. Steuererklärungen wurden selbstverständlich immer gemacht.

Im Juni 2020 bin ich nun umgezogen und habe mich in der neuen Stadt umgemeldet, allerdings nie mein Gewerbe abgemeldet. Zum einen weil ich mir die Möglichkeit offen halten wollte, noch mal Promo-Jobs (in meiner Heimat) zu machen und weil meine Steuererklärung für 2020 und 2021 noch mal über meine Heimat gemacht wurde. (Hatte die einfach an die geschickt und es wurde von denen bearbeitet).
Naja nun habe ich letzten meine Steuererklärung für 2022 gemacht und mir wurde mitgeteilt, dass ich das doch ab jetzt bitte in der neuen Stadt durchführen soll. Das habe ich getan und dadurch kam mein altes FA bzw. Ordnugnsamt auf mich zu und fragte mich, was denn mit deinem Gewerbe sei. Ich musste mich äußern und teilte mit, dass ich das Gewerbe auflösen möchte. Dazu gab ich an (ich dachte das sei schlau), dass das Gewerbe seit dem Umzug im Juni 2020 quasi nicht mehr exisiert, da ich davon ausging dass es vielleicht Probleme gibt wenn ich sage, dass es noch existiert bis heute.
Fakt ist allerdings dass ich seit 2019 keine Einkünfte mehr mit meinem Gewerbe hatte, da ich mein Studium mittlerweile abgeschlossen habe und angestellt bin. Damit ist meine Angabe mit Juni 2020 ja korrekt denke ich.

Nunja ich habe die Gebühr für die Abmeldung gezahlt und ging davon aus, dass alles okay wäre, allerdings kam jetzt das Bußgeldverfahren, was hier so auch schon öfters von Usern gepostet wurde:

Link: https://snipboard.io/lrw5sb.jpg

Da ich mich morgen melden möchte, frag ich mich natürlich was ich tun soll. Wäre es jetzt strategisch sinnvoll zu betonen, dass das Gewerbe ja quasi bereits seit 2019 inaktiv ist und ich mir die Möglichkeit offen halten wollte, dieses noch mal zu nutzen und da meine Steuererklärung bis letztes Jahr noch über die Heimat lief, ich es schlicht und einfach vergessen habe, abzumelden.

Oder soll ich argumentieren, dass meine Angabe ungenau war, da mein Gewerbe quasi bis zuletzt noch auf Standby lief und es daher nicht zum Juni 2020 abgemeldet wurde.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, danke und VG

-- Editiert von Moderator topic am 25. Februar 2024 17:02




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9892 Beiträge, 2081x hilfreich)

Man berichtet immer den tatsächlichen Hergang.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
schmudd
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, aber der ist ja nicht total klar oder? also wenn das gewerbe quasi seit 2019 unbenutzt wurde und der umzug 2020 stattfand. gilt dann zwangsläufig das umzugsdatum als datum, wo das gewerbe abgemeldet werden muss. oder wäre es argumentativ auch zu stützen, dass ein gewerbe in der heimat weiterläuft und erst später abgemeldet wird. die angabe mit juni 2020 wurde ja einfach getätigt, weil davon ausgegangen wurde, dass umzugs/ummeldedatum = gewerbeaufgabe bedeuten soll.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40344 Beiträge, 6567x hilfreich)

Zitat (von schmudd):
weil davon ausgegangen wurde, dass umzugs/ummeldedatum = gewerbeaufgabe bedeuten soll.
Dann erkläre das doch so und oute dich mit vollkommener Unwissenheit. Vielleicht lassen sie *Gnade* walten.
Warum sollte ein Gewerbeamt bzw. der Magistrat wissen, wann eine Person umzieht und sich ummeldet?

Ansonsten hast du das als Gewerbetreibender eben zu wissen. Zugegeben---klingt zwar übertrieben---is aber so. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129952 Beiträge, 41443x hilfreich)

Zitat (von schmudd):
Ich hatte von etwa 2012 an ein Kleingewerbe angemeldet.

Da man in DE keine Kleingewerbe anmelden kann, wäre die Frage in welchem Land das spielt?



Zitat (von schmudd):
Wäre es jetzt strategisch sinnvoll zu betonen

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von schmudd):
quasi bis zuletzt noch auf Standby lief

Und damit meint man was konkret?



Zitat (von schmudd):
Im Juni 2020 bin ich nun umgezogen

Warum hat man es denn in 2020 nur umgemeldet, statt es gleich abzumelden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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