Kleingewerbe - Gewährleistung oder Garantie?

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Quirin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe - Gewährleistung oder Garantie?

Guten Tag zusammen:)

Zu erst will ich mich bei euch im vorraus schon bedanken für die Hilfe und seht es nicht als den bequemsten Weg, weil ich mich durch aus schon länger damit beschäftige aber noch weitere fundierte Meinungen benötige.

Vorgeschichte: Ich will ein Kleingewerbe gründen, neben meinem normalen Job. Bei mir handelt es sich um GEBRAUCHTE Kaffemaschinen welche ich warte und dann wieder anbieten möchte.

Zu meinen Fragen:

Garantie kann ich ausschließen oder?

Die Gewährleistung aber nicht? Ist diese 1 Jahr oder 6 Monate? Ich lese hier öfters unterschiedliche Aussagen.

Wie verhält es sich mit der Gewährleistung in einem Fall: Kunde kauft Kaffemaschine, füllt kein Wasser hinein und die Maschine brennt durch, ist somit kaputt. Eigentlich für mich ja ein selbstverschulden, aber ich kann es nicht beweisen? Somit muss ich die Heizung, falls diese durchgebrannt ist ersetzen?

Vielen Dank und Grüße, Quirin

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Quirin):
Garantie kann ich ausschließen oder?
Warum möchtest du etwas ausschließen das du gar nicht anbietest? Oder versprichst du irgendwelche freiwilligen Garantien???

Zitat (von Quirin):
Die Gewährleistung aber nicht?
Die gibt es schon seit Jahren nicht mehr, wurde mittlerweile durch die Sachmängelhaftung abgelöst.

Zitat (von Quirin):
Ist diese 1 Jahr oder 6 Monate?
24 Monate! Aber du darfst diese bei gebrauchter Ware auf 12 Monate beschränken.

Zitat (von Quirin):
Somit muss ich die Heizung, falls diese durchgebrannt ist ersetzen?
Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf: ja
Es sei denn die Art des Schadens fällt ganz offensichtlich nicht unter die Sachmängelhaftung.
Beispiel: Ein Kunde reklamiert 1 Tag nach dem Kauf eines Kfz eine völlig verbeulte Motorhaube. Hier braucht der VK nichts zu beweisen, denn der K hätte diese Motorhaube bereits beim Kauf reklamiert wenn die Haube beschädigt gewesen wäre.

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#2
 Von 
Quirin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Laie für deine Antworten.

Garantie: Hast du recht, meine Frage hat eher grundsätzlich abgezielt. Ich wollte auch keine anbieten. Danke

Gewährleistung/ Sachmangelhaftung: Danke dir, werde ich mich dazu mal schlau lesen

12 Monate bei gebrauchter Ware, also in meinem Fall ausschließlich 12 Monate. Wie verhält sich des dann mit den 6 Monaten die du etwas weiter unten erwähnst. Was ist der Unterschied zwischen bis 6 Monate und nach 6 Monaten

Einkommenssteuer: Diese muss als einzige gezahlt werden. Umsatz, Gewerbe und andere Steuern fallen ja bei einem Kleingewerbe bis 17.500 Euro weg. Wie wird die Einkommenssteuer denn berechnet? Mein Lohn aus dem Hauptberuf wird ja ganz normal versteuert, was passiert mit dem Gewinn aus dem Kleingewerbe?

Ich hoffe ihr könnt mir noch ein wenig helfen. Vielen Dank



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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Quirin):
Wie verhält sich des dann mit den 6 Monaten die du etwas weiter unten erwähnst. Was ist der Unterschied zwischen bis 6 Monate und nach 6 Monaten
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der gewerbliche VK dem Verbraucher nachweisen, dass der reklamierte Mangel nicht unter die Sachmängelhaftung fällt. Diese deckt ja nur Mängel ab die bereits beim Kauf (latent) bestanden haben. Die Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Innerhalb der ersten 6 Monate obliegt es also dem Händler den NACHWEIS zu erbringen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat. Kann er das nicht, muss er nachbessern. NAch Ablauf der 6 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat.
Du solltest unbedingt entsprechende Seminare z.B. bei der IHK besuchen. Du scheinst noch erhebliche Wissenslücken zu haben, die sich ein gewerblicher Verkäufer eigentlich nicht erlauben darf!
Zitat (von Quirin):
Wie wird die Einkommenssteuer denn berechnet? Mein Lohn aus dem Hauptberuf wird ja ganz normal versteuert, was passiert mit dem Gewinn aus dem Kleingewerbe?

Du machst eine Einkommensteuererklärung und gibst dort auch die Einnahmen aus deinem Gewerbebetrieb an.

Signatur:

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#4
 Von 
Quirin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir nochmal Laie,

mit dem Wissen hast du gar nicht so unrecht.....

Mir geht es nicht um den Profit, ich will nur meiner Leidenschaft nachgehen, eben einem Hobby...und da würde ich gerne auf der sicheren Seite sein.

Des mit den 6 Monaten hast du mir perfekt erklärt. Vielen Dank dafür.

Mit der Einkommenssteuererklärung ist soweit auch alles klar. Mir ging es da eher um einen groben % Satz, weil bei meinem hauptberuflichen Lohn geht ja doch noch einiges anderes weg, was ja bei meinem Kleingewerbe nicht weg geht.

Grüße

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Quirin):
12 Monate bei gebrauchter Ware, also in meinem Fall ausschließlich 12 Monate.

Das muss man dann aber entsprechend vertraglich mit dem Kunden vereinbaren! Per Gesetz gelten 24 Monate.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Mir ging es da eher um einen groben % Satz 14 bis 42 % - hier kann nämlich keiner hellsehen und daher weiß auch keiner, was Sie hauptberuflich verdienen und nebenberuflich zu verdienen gedenken. Da der Steuersatz nun aber exakt davon abhängt, denn er steigt mit der Höhe des Einkommens, müßten Sie schon mal Zahlen nennen. Und sofern Sie verheiratet sind, ist dann auch das Einkommen des Gatten bzw. der Gattin relevant.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Quirin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend.

Gehen wir von Hauptverdienst 50.000 Euro aus und Nebenverdienst 10.000. Müssen somit 60.000 zum gleichen Steuersatz versteuert werden oder werden die 10.000 aus dem Nebenverdienst mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert?
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7134 Beiträge, 1492x hilfreich)

Hallo Quirin,
die Einkommenssteuer die du auf deinen Gewinn zahlen musst, richtet sich nach deiner ganz normalen Steuerklasse

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Quirin):
Gehen wir von Hauptverdienst 50.000 Euro aus und Nebenverdienst 10.000. Müssen somit 60.000 zum gleichen Steuersatz versteuert werden oder werden die 10.000 aus dem Nebenverdienst mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert?


Wenn man von einem Einkommen von 50000 ausgeht (ist zu viel, da ja noch Werbungskosten usw. weggeht, also nur als Beispiel) dann ergibt das lt. Grundtabelle einen Steuersatz von 25 % und eine Steuer von ca. 14200 Euro.
Die 10000 erhöhen das Einkommen auf 60000. Da gilt dann ein Steuersatz von 28 % und es fällt insgesamt eine Steuer von ca. 18900 Euro an.
Auf die 10000 zusätzliches Einkommen fallen also rund 4700 Euro an Steuern an. Das liegt am Grenzsteuersatz, der in dem Bereich schon bei 42 % liegt.

Das Beispiel passt bei Dir wie gesagt nicht, da Einkommen nicht gleich Einnahmen sind.
Aber insgesamt erhöhen zusätzliche Einkünfte den Steuersatz.

Zitat (von cirius32832):
die Einkommenssteuer die du auf deinen Gewinn zahlen musst, richtet sich nach deiner ganz normalen Steuerklasse


Was hat die Steuerklasse mit der Einkommensteuer auf den Gewinn zu tun???

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Auf die 10000 zusätzliches Einkommen fallen also rund 4700 Euro an Steuern an. Das liegt am Grenzsteuersatz, der in dem Bereich schon bei 42 % liegt. Nun, eben wegen des Spitzensteuersatzes von 42 % können es nicht mehr als 4.200 Euro sein. Freilich kommt da noch der Soli und ggf. die Kirchensteuer drauf - dann lägen wir am Ende bei 4.800 Euro (bei 9% Kirchensteuer).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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