Hallo,
ich möchte ein Kleingewerbe gemäß § 19 UStG
anmelden. Dazu hätte ich noch einige Fragen.
Das Gewerbe melde ich ja beim Ordnungsamt an.
Da ich Artikel auf z. B. auf eBay verkaufen möchte, wäre es von Vorteil den USt - IdNr. zu haben oder? Den beantrage ich beim Finanzamt, ist das richtig?
Ich habe mir auch viele Texte dazu gelesen, würde aber gerne erläutert bekommen was das bedeutet: Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.
Welchen Nachteil hätte das fettgedruckte? Also dann doch Umsatzsteuer bezahlen oder nicht?
Liebe Grüße aus Bochum
Kleingewerbe anmelden, was ist zu beachten?
19. Januar 2017
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Frage vom 19. Januar 2017 | 10:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe anmelden, was ist zu beachten?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2017 | 11:00
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDas Gewerbe melde ich ja beim Ordnungsamt an. :
Wenn die eigene Gemeinde/Stadt die Zuständigkeit so verteilt hat, ja. In Bochum, ja.
Zitatich möchte ein Kleingewerbe gemäß :§ 19 UStG
anmelden.
Man meldet ein Gewerbe an. Die Kleinunternehmerreglung hat mit der Anmeldung nix zu tun.
ZitatDen beantrage ich beim Finanzamt, ist das richtig? :
Beim Finanzamt meldet man die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
ZitatDa ich Artikel auf z. B. auf eBay verkaufen möchte, wäre es von Vorteil den USt - IdNr. zu haben oder? :
Als Kleinunternehmer braucht man die nicht. Bzw. ggf. nur wenn man außerhalb Deutschlands einkauft/verkauft. Wenn man sie hat, muss man auch Umsatzsteuervoranmeldungen machen.
ZitatWelchen Nachteil hätte das fettgedruckte? :
Wenn man die wesentliche Grundzüge der Kleinunternehmerreglung noch nicht verstanden hat, sollte man sich vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nochmal ernsthaft damit auseinandersetzen.
#2
Antwort vom 19. Januar 2017 | 11:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAls Kleinunternehmer braucht man die nicht. Bzw. ggf. nur wenn man außerhalb Deutschlands einkauft/verkauft. :
Wenn ich die dennoch haben möchte, melde ich erst Gewerbe an und anschließend kann ich es wo beantragen?
Das "sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen." bedeutet doch einfach nur, dass ich beim Händler auch zum Nettopreis einkaufe oder?
Wenn z. B. etwas 100€ Brutto kostet 19% MwSt., also kaufe ich es für 119€.
Beim Verkaufen: 119€ + Mein Gewinn.
LG
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#3
Antwort vom 19. Januar 2017 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDas "sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen." bedeutet doch einfach nur, dass ich beim Händler auch zum Nettopreis einkaufe oder? :
Nö, das bedeutet genau das Gegenteil.
#4
Antwort vom 19. Januar 2017 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Wenn ich die dennoch haben möchte, melde ich erst Gewerbe an und anschließend kann ich es wo beantragen? Nirgends. Kleinunternehmer ist man unterhalb gewisser Umsatzgrenzen per Gesetz.
Wenn z. B. etwas 100€ Brutto kostet 19% MwSt., also kaufe ich es für 119€. Was ist das denn für ein blödsinniger Satz? Wenn etwas 100 Euro brutto kostet, kostet es 100 Euro und nicht 119 Euro. Oder können Sie netto und brutto nicht unterscheiden?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#7
Antwort vom 20. Januar 2017 | 23:32
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatAls Kleinunternehmer braucht man die nicht. Bzw. ggf. nur wenn man außerhalb Deutschlands einkauft/verkauft. Wenn man sie hat, muss man auch Umsatzsteuervoranmeldungen machen. :
Der andere Vorteil der USt.-ID-Nr. ist, dass diese alternativ zur Steuernummer verwendet werden kann.
Und ob USt.-Voranmeldungen erstellt werden müssen, entscheidet das zuständige Finanzamt. Bei Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung wird das aber nicht der Fall sein.
Das was der Kleinunternehmer mit USt.-ID-Nr. bei Auslandsgeschäften abgegeben muss, ist die regelmässige Zusammenfassende Meldung.
ZitatWenn ich die dennoch haben möchte, melde ich erst Gewerbe an und anschließend kann ich es wo beantragen? :
Es gibt im Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung die Möglichkeit diese gleich mit zu beantragen. Ansonsten kann dies später jederzeit formlos beim Bundeszentralamt für Steuern geschehen.
Zitat:Zitat:Das Gewerbe melde ich ja beim Ordnungsamt an.
Bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde.
Oft ist tatsächlich Gewerbebehörde = Ordnungsamt.
Zitat:Nein, die wird in Deutchland vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt.
Es besteht allerdings die Möglichheit die im Rahmen der steuerlichen Erfassung gleich mit zu beantragen (das Formular bietet dazu eine optionale Ankreuzmöglichkeit an.
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