Kleingewerbe anmelden-Nebenberuflich als Reseller

16. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
innova61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)
Kleingewerbe anmelden-Nebenberuflich als Reseller

Hallo zusammen,
ich bin Angestellter mit einer 40 Stunden Arbeitswoche und möchte nebenher ein "Kleingewerbe betreiben". Und zwar mit Elektroartikel, einkaufen möchte ich dir aus China und verkaufen über verschiedene Online Auktionsplattformen in Deutschland.

Welche Kosten kommen bei einem Kleingewerbe auf mich zu? Was muss ich alles beachten? Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus, zahle ich die, wenn Ware aus China kommt beim Zoll? Stelle ich meine RG dann auch inkl. Umsatzsteuer und weise die extra aus oder wie läuft das ab?

Wie ihr seht habe ich (noch) wenig Ahnung. Über Hilfen wäre ich dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

I.d.R. fallen Zoll + Einfuhrumsatzsteuer an, die beim Zoll bezahlt werden müssen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32887 Beiträge, 17271x hilfreich)

Stelle ich meine RG dann auch inkl. Umsatzsteuer und weise die extra aus oder wie läuft das ab? Das hängt von Ihnen ab - ein "Kleinunternehmer" ist jemand, der von der Umsatzsteuer befreit ist. Auf diese Befreiung können Sie aber auch verzichten. Und je nachdem stellen Sie Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer.
Welche Kosten kommen bei einem Kleingewerbe auf mich zu? Falls Sie mit "Kosten" die Einkommensteuer meinen - neben einem Vollzeitjob sind das dann so 20 bis 40 Prozent, je nachdem, was Sie im Hauptjob und im Gewerbe so an Einkommen haben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

Ich empfehle einen Existenzgründerkurs bei der IHK, damit wenigstens die Grundlegensten Themen bekannt sind.



quote:<hr size=1 noshade>Und zwar mit Elektroartikel, einkaufen möchte ich dir aus China <hr size=1 noshade>

Überlebenswarscheinlichket Deines Gewerbes: eher gering
Insolvenzwarscheinlichkeit: hoch
Warum?
Weil Du höchstwarscheinlich weder die Bedingungen noch die Konsequenzen das Produkthaftungsgesetzes, der relevanten Normen (CE, EMV, VDE), der WEEE-Registration, ... kennst.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AnnaD123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Das klingt schon mal nach viel Arbeit :-) Du darfst natürlich die ganzen Abgaben dabei nciht vergessen, da kommt schon einiges zusammen. Und dann noch Zoll, Einfuhrumsatzsteuer etc. Lieber genau erkundigen bevor du dein Gewerbe anmeldest

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1x Hilfreiche Antwort


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