Kleingewerbe ( genähte Sachen ) Wiederufsrecht ?

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
MausE78
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleingewerbe ( genähte Sachen ) Wiederufsrecht ?

Huhu zusammen ,
Meine Frau betreibt ein Kleingewerbe und näht Kinderkleidung auf Nachfrage nach Wunschmotiven und Grösse , unterliegt sie hier auch dem Wiederufsrecht oder eher nicht ?

Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Bei individuell angefertigten Dingen gibt es kein Widerrufsrecht.
Das muß sie aber eindeutig vertraglich festhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Besserweiß hat es bereits gesagt. Ich füge noch hinzu dass es kein Kleingewerbe gibt. Gewerbe ist Gewerbe...

Lediglich bei der Veranlagung der Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) kann man bei Einkünften unter 17.500 EUR im Jahr die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Bei individuell angefertigten Dingen gibt es kein Widerrufsrecht.

!!!Achtung!!! Es ist noch lange keine individuelle Anfertigung wenn ich aus einem Katalog die Größe eines Kleidungsstückes und ein Motiv dazu auswähle!!! Die hier gemachte Angabe reicht nicht um beurteilen zu können ob man die Kleider als individuelle Anfertigungen ansehen kann oder nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ich würde erstmal die Frage stellen, macht sie das online, oder kommt die Kundschaft eher bei Euch vorbei?

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