Huhu zusammen ,
Meine Frau betreibt ein Kleingewerbe und näht Kinderkleidung auf Nachfrage nach Wunschmotiven und Grösse , unterliegt sie hier auch dem Wiederufsrecht oder eher nicht ?
Kleingewerbe ( genähte Sachen ) Wiederufsrecht ?
24. Oktober 2016
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Frage vom 24. Oktober 2016 | 11:19
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleingewerbe ( genähte Sachen ) Wiederufsrecht ?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2016 | 18:23
Von
Status: Praktikant (749 Beiträge, 246x hilfreich)
Bei individuell angefertigten Dingen gibt es kein Widerrufsrecht.
Das muß sie aber eindeutig vertraglich festhalten.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 09:46
Von
Status: Schlichter (7116 Beiträge, 1486x hilfreich)
Besserweiß hat es bereits gesagt. Ich füge noch hinzu dass es kein Kleingewerbe gibt. Gewerbe ist Gewerbe...
Lediglich bei der Veranlagung der Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) kann man bei Einkünften unter 17.500 EUR im Jahr die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 12:11
Von
Status: Weiser (16918 Beiträge, 5884x hilfreich)
ZitatBei individuell angefertigten Dingen gibt es kein Widerrufsrecht. :
!!!Achtung!!! Es ist noch lange keine individuelle Anfertigung wenn ich aus einem Katalog die Größe eines Kleidungsstückes und ein Motiv dazu auswähle!!! Die hier gemachte Angabe reicht nicht um beurteilen zu können ob man die Kleider als individuelle Anfertigungen ansehen kann oder nicht.
#4
Antwort vom 26. Oktober 2016 | 01:13
Von
Status: Richter (8509 Beiträge, 4059x hilfreich)
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