Kleingewerbe und Gewerbe - Disput?

20. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
go308718-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Kleingewerbe und Gewerbe - Disput?

Hallo,

folgende Problematik, bei der mir hoffentlich geholfen werden kann.

2007 wurde ein Kleingewerbe eröffnet mit Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Dort wurden wenige tausend Euro generiert, das lief nebenher. Im Grunde wird lediglich einmal im Jahr eine Veranstaltung durchgeführt, bei welcher nicht mehr Umsatz zustande kommt. Daher wurde die Kleinunternehmerregelung gewählt, da man hiermit auf der sicheren Seite ist, nichts schwarz macht und alles seinen offiziellen Gang geht.

Ende 2008 wurde ein neues Gewerbe angemeldet, ein bestehendes Geschäft wurde übernommen. Der Tätigkeitsschwerpunkt hat mit dem Kleinunternehmen nichts zu tun. Da der zu erwartende Umsatz weit über der Freigrenze lag, wurde auf die Kleinunternehmerregelung bei dem zweiten Gewerbe selbstverständlich verzichtet.

Nun meine Frage: Die Veranstaltung findet weiterhin einmal jährlich statt, kann ich hierfür weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder wurde diese durch die Anmeldung von dem zweiten Gewerbe, welches ja aber mit dem ersten rein garnichts zu tun hat, aufgehoben? Wenn ich die Veranstaltung in Zukunft mit jemand Zweites durchführen möchte, kann ich dann den ersten Gewerbeschein zu einer GbR erweitern, indem ich einen Gesellschafter nachträglich eintragen lasse?

Über zahlreiche Antworten wäre ich dankbar.

Vielen Dank im Vorraus

Probleme mit dem Gewerbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Ob du ein,zwei oder zwanzig Gewerbe hast ist vollkommen egal - Unternehmer i.S.d. UStG bist du nur einmal, und zwar mit allen Betrieben zusammengerechnet. Wenn du 2008 mit dem zweiten Gewerbe die Kleinunternehmegrenze überschritten hast, kannst du auch für das erste Gewerbe die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen.

quote:
Wenn ich die Veranstaltung in Zukunft mit jemand Zweites durchführen möchte, kann ich dann den ersten Gewerbeschein zu einer GbR erweitern, indem ich einen Gesellschafter nachträglich eintragen lasse?

Ja, diese GbR wäre dann Unternehmer i.S.d. UStG.

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#2
 Von 
go308718-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, also wäre für 2009 und 2010 die Umsätze aus dem anfangs angenommen Kleinunternehmen steuerpflichtig, sprich dafür müsste ich die Umsatzsteuer nachträglich abführen. In den sauren Apfel werde ich dann wohl beißen müssen, hilft alles nix.

Wenn ich nun die GbR eröffne, dann wäre diese ein rein rechtlich gesehen neuer Unternehmer? Kann ich dafür mein bestehendes Kleingewerbe um meinen neuen Mitstreiter erweitern und somit wieder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder sollte ich lieber das bisherige "Klein"-Gewerbe abmelden und mit meinem Kollegen die GbR neu gründen, damit alles einen glatten Gang geht?

Beste Grüße und vielen Dank für die schnelle Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Welche Rechtsform haben denn beide Unternehmen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go308718-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Die momentan bestehenden Gewerbe sind beides Einzelunternehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
kann ich hierfür weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder wurde diese durch die Anmeldung von dem zweiten Gewerbe, welches ja aber mit dem ersten rein garnichts zu tun hat, aufgehoben?

Ich gehe mal davon aus.

...
Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz , gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
...

Die Regelung sprich vom Gesamtumsatz. Da du Einzelunternehmer bist, wird dies in der Steuererklärung wohl zusammen gerechnet.


Eventuell diesbezüglich mal bei den Spezialisten im Steuerrecht nachfragen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go308718-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Dann passt das ja widerrum.

Also das "Klein"gewerbe abmelden und eine GbR anmelden, dann passt es wieder.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Das ist fraglich.

Eventuell könnte da eine nicht unerhebliche Umsatzsteuernachzahlung für das erste Gewerbe drohen ...





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go308718-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist mir klar. Für das Kleingewerbe muss ich sowieso nachzahlen, zwar nicht viel, aber ich muss. Das werde ich dann beim Finanzamt auch anzeigen, damit es nicht hinterher heißt, ich wollte etwas verschleiern.

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