Kleingewerbeanmeldung/abmeldung und Steuernummer

24. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Fabia3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbeanmeldung/abmeldung und Steuernummer

Hallo, ich hab letzten Sommer ein Kleingewerbe angemeldet. Bei der Anmeldung wurde mir gesagt, dass mir dann automatisch vom Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen wird. Die kam aber nicht. Ich hatte allerdings auch keine Einnahmen und aus gesundheitlichen Gründen keine Energie um mich weiter darum zu kümmern. Nun hab ich erst festgestellt, dass ich die Steuernummer selbst über Elster hätte beantragen müssen und es dort sogar eine Frist gab die ich natürlich bei weitem überschritten hab. Jetzt will ich mein Gewerbe allerdings eh wieder abmelden. Muss ich dann trotzdem noch die Steuernummer beantragen? Soll ich es einfach abmelden? Muss ich Strafe zahlen wegen der fehlenden Steuernummer? Ingesamt hatte ich ca 100 Euro Einnahmen in den 9 Monaten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8926 Beiträge, 1898x hilfreich)

Sie haben doch eine Steuernummer. Und zwar ihre "private". Die reicht für die Steuererklärung. Eine Umsatzsteuer ID braucht man nur , wenn man eben auch Umsatzsteuer (und dbaie insesondere) ins Ausland abführt.

Im Rahmen der Steuererklärung füllt man dann die Anlage EÜR aus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2583 Beiträge, 692x hilfreich)

Zitat (von Fabia3):
Ich hatte allerdings auch keine Einnahmen ...
Ingesamt hatte ich ca 100 Euro Einnahmen in den 9 Monaten.
Finde den Fehler!

Zitat (von Fabia3):
Nun hab ich erst festgestellt, dass ich die Steuernummer selbst über Elster hätte beantragen müssen
Keine StNr beantragen, sondern den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen!

Zitat (von Fabia3):
Muss ich dann trotzdem noch die Steuernummer beantragen?
Ja natürlich muss der Fragebogen noch ausgefüllt werden.

Zitat (von Fabia3):
Muss ich Strafe zahlen wegen der fehlenden Steuernummer?
Nein.

Zitat (von cirius32832):
Im Rahmen der Steuererklärung füllt man dann die Anlage EÜR aus
Es ist fraglich, ob hier überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden muss solange man nicht zur Abgabe aufgefordert wird, §46 Abs.2 Nr.1 EStG bzw. §56 EStDV.

Die fehlende Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entbindet jedoch nicht von den restlichen steuerlichen Pflichten wie z.B. eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung zu haben oder auch die Aufbewahrungspflichten, §147 AO.

Zitat (von cirius32832):
Sie haben doch eine Steuernummer.
Woran erkennst du, dass @Fabia3 steuerlich erfasst ist und daher schon eine StNr. zugeteilt wurde?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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