Kleingewerbeschein - Was ist möglich?

28. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
mnbqwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kleingewerbeschein - Was ist möglich?

Hallo, ich bin 18 Jahre alt und habe einige Freunde und Bekannte, deren Computer, Internet usw.. ich betreue. Dadurch dass das im Verwandten und Bekanntenkreis ist, verlange ich dafür kein Geld. Auch, weil ich nicht weiß, ob ich das darf. Nun geht das natürlich weiter und ich habe es nun schon enige male erlebt, dass sie mir halt Geld geben wollte, was ich aber immer abgelehnt habe.

Ich habe auch gesehen, dass es diverse Partnerprogramme von Telekommunikationsfirmen gibt, bei denen ein "Vermittler" Geld verdienen kann, wenn er eben so einen Vertrag vermittelt.

Ultimativ wäre es natürlich, wenn ich etwas Einkaufen dürfte, und dass ihnen dann verkaufen darf. Wäre besonders für Leute interessant, die halt eben kein Amazon Account haben, die froh sind, wenn ich das Ganze abwickle.

Das sind alles Dinge, die schon einmal angefragt wurden. Weil ich mir aber unsicher bin, was ich darf und was nicht, habe ich das abgelehnt.

Was von dem oben genannten dürfte ich mit einem Kleingewerbeschein machen?

Ich bin Schüler, bzw angehender Student (ratet mal was ich studiere).

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert mnbqwe am 28.07.2014 20:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Es gibt - zumindest in Deutschland - keinen Kleingewerbeschein.


Da Dir selbst die grundlegensten Kenntnisse fehlen, würde ich zu einem der Existenzgründerkurse raten welche von den IHK angeboten werden.

Die kosten zwar Geld, aber da darfst Du durchaus eine kleine "Spendenaktion" durchführen bei denen welche dir dankbar sind. Kleine Geldgeschenke sind erlaubt.

Mit diesen Grundkenntnissen ausgerüstet, wirst Du auch noch jede Menge konkrete Fragen haben, die wir hier dann gerne beanstworten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mnbqwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich entschuldige mich erstmal für die späte Antwort.

Ich habe verstanden - und meinte natürlich einen normalen Gewerbeschein, aber mit der Kleinunternehmerregelung, da mein Umsatz definitiv unter 17.500€ pro Jahr liegt. Das soll nur etwas Kleines werden.

Ich werde im Laufe der nächsten Woche zur IHK fahren und mir erstmal die Info-Materialien besorgen, bzw kaufen.

Trotzdem, habe ich ein paar Fragen, und ich denke nicht dass die Gründungskurse sie beantworten können. Falls doch müssen die Fragen natürlich nicht beantwortet werden.
Darf ich Partnerprogramme à la Telekom Profis oder Abschlussberater nutzen? Dort gibt es pro vermitteltem Anschluss bis 150€ Provision.

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""

-- Editiert mnbqwe am 28.09.2014 13:43

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ch habe verstanden - und meinte natürlich einen normalen Gewerbeschein, aber mit der Kleinunternehmerregelung, da mein Umsatz definitiv unter 17.500€ pro Jahr liegt. <hr size=1 noshade>

Ok, die Kleinunternehmerregelung ist etwas rein steuerrechtliches.
Gewerbe- und wettbewerbsrechtlich ist - stark vereinfacht - ein Unternehemer immer ein ein Unternehemer, egal wie groß.



quote:<hr size=1 noshade>Darf ich Partnerprogramme à la Telekom Profis oder Abschlussberater nutzen? Dort gibt es pro vermitteltem Anschluss bis 150€ Provision. <hr size=1 noshade>

Ja, das darf man. Sogar ohne Gewerbeschein, als Provatperson. Nur in der Steuererklärung sollte man diese Einnahmen nicht vergessen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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