Kleinunternehmen gründung

15. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Pabloa
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmen gründung

Hi
Ich möchte ein Kleinunternehmen für meine Freundin gründen, da sie leider nicht berechtigt ist eine Selbstständigkeit auszuüben.
Sie möchte Schminkkurse besuchen und daraufhin gelegentlich die Dienstleistung anbieten.

Könnte es da Probleme geben wenn Sie an Kursen teilnimmt und ich die Rechnung auf meinen Name erhalte und Sie in Zukunft gelegentlich die Dienstleistung mit Rechnung anbietet ohne bei mir angestellt zu sein?

Wir sprechen hier von einem niedrigen 4 stelligen Umsatz.

Liebe Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9981 Beiträge, 2093x hilfreich)

Zitat (von Pabloa):
Ich möchte ein Kleinunternehmen für meine Freundin gründen, da sie leider nicht berechtigt ist eine Selbstständigkeit auszuüben.


Kleinunternehmen gibt es nicht. Man kann aber die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, um auf die Ausweisung der MwSt. zu verzichten, solange man unter einer gewissen Umsatzgrenze bleibt.

Zitat (von Pabloa):
Könnte es da Probleme geben wenn Sie an Kursen teilnimmt und ich die Rechnung auf meinen Name erhalte und Sie in Zukunft gelegentlich die Dienstleistung mit Rechnung anbietet ohne bei mir angestellt zu sein?


Schwarzarbeit ist Dir ein Begriff?!
Im Falle von Problemen wie Allergien o.ä. bist DU im übrigen dann haftbar

Zitat (von Pabloa):
Wir sprechen hier von einem niedrigen 4 stelligen Umsatz.


Das ist bei Schwarzarbeit egal

-- Editiert von User am 15. Februar 2024 11:18

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2311 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von Pabloa):
Könnte es da Probleme geben wenn Sie an Kursen teilnimmt und ich die Rechnung auf meinen Name erhalte und Sie in Zukunft gelegentlich die Dienstleistung mit Rechnung anbietet ohne bei mir angestellt zu sein?
Mein Ratschlag: Dir fehlt es an jeglichem Wissen. Stichworte: Steuerhinterziehung, Scheinselbstständigkeit, Sozialbetrug.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Pabloa):
i
Ich möchte ein Kleinunternehmen für meine Freundin gründen, da sie leider nicht berechtigt ist eine Selbstständigkeit auszuüben.

Wieso nicht?
Zitat:
Sie möchte Schminkkurse besuchen und daraufhin gelegentlich die Dienstleistung anbieten.

Könnte es da Probleme geben wenn Sie an Kursen teilnimmt und ich die Rechnung auf meinen Name erhalte und Sie in Zukunft gelegentlich die Dienstleistung mit Rechnung anbietet ohne bei mir angestellt zu sein?

Ja.
Es geht schon damit los, daß die Kosten für die Kurse nur von dem steuerlich geltend gemacht werden können, der sie besucht und für seine berufliche Tätigkeit braucht.

Es geht damit weiter, daß dann sowohl die Freundin als auch Sie jeweils ein Gewerbe anmelden müssten - oder Sie Ihre Freundin sozialversicherungspflichtig oder als geringfügig beschäftigt anstellen müssten. Und daß Sie steuerpflichtig für die Einkünfte wären, die die Freundin für das, was sie von Ihnen erhält. Usw.usf.

Es ist weder möglich noch zulässig, "für einen anderen" in dieser Form ein Unternehmen auszuüben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41520x hilfreich)

Zitat (von Pabloa):
da sie leider nicht berechtigt ist eine Selbstständigkeit auszuüben.

Das wird seinen Grund haben, weshalb man ihr die Berechtigung entzogen hat.



Zitat (von Pabloa):
Könnte es da Probleme geben wenn Sie an Kursen teilnimmt und ich die Rechnung auf meinen Name erhalte und Sie in Zukunft gelegentlich die Dienstleistung mit Rechnung anbietet ohne bei mir angestellt zu sein?

So viele, das ich nicht die Zeit finde sie aufzuzählen.
Betroffen sind Arbeitsrecht, Veraltungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht ... also praktisch alle Verstöße einmal quer durch die Gesetze.



Zitat (von cirius32832):
Im Falle von Problemen wie Allergien o.ä. bist DU im übrigen dann haftbar

Auch in allen anderen Fällen, mindestens mal wegen Beihilfe / Mittäterschaft.




-- Editiert von User am 16. Februar 2024 01:37

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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