Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung , schon loslegen?
Ich habe mein Gewerbe angemeldet und der nächste Schritt ist der Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung,
Jetzt habe ich mich bei 'Elster' (Finanzamt) registriert und muss auf den Brief mit dem Code warten 2-3 Tage
Dann muss ich meinen Account aktivieren und den oben genannten Fragebogen ausfüllen -> dann muss ich 4-6 Wochen auf meine Steuernummer warten
Das ganze zieht sich einfach unfassbar in die Länge,
Meine Frage jetzt ist, nachdem ich den Fragebogen ausgefüllt habe
Habe ich mein Gewerbe und das Finanzamt weiß 'bescheid'
Und laut Kleinunternehmerregelung muss ich dementsprechend auch keine Umsatzsteuer bezahlen.
Jedoch gibt es ein Problem ich muss, soweit ich das weiß auf den Rechnungen für meine Kunden eine Steuer-Nr angeben die ich noch nicht habe.
Ich verkaufe nur innerhalb Deutschland physische Produkte falls das eine Rolle spielt.
Gibt es einen Weg schon zu starten oder muss ich zwangsläufig diese 4-6 Wochen warten?
Bitte nur antworten wenn sich jemand mit dem Thema auskennt... Ich danke euch im voraus und alles gute
Grüße aus Bayern
Kleinunternehmerregelung (Elster) Steuerliche Erfassung?
17. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2023 | 14:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung (Elster) Steuerliche Erfassung?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2023 | 18:35
Von
Status: Lehrling (1799 Beiträge, 1072x hilfreich)
Wenn Sie ausschließlich an private Endverbraucher liefern, besteht keine Verpflichtung, eine Rechnung auszustellen. Diese besteht nur, wenn Sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, liefern (§ 14 Abs. 2 UStG).
#2
Antwort vom 17. Januar 2023 | 20:50
Von
Status: Junior-Partner (5083 Beiträge, 1194x hilfreich)
ZitatBitte nur antworten wenn sich jemand mit dem Thema auskennt... :
Na dann fragen Sie gerne die für Sie zuständige IHK
Zitat:Jedoch gibt es ein Problem ich muss, soweit ich das weiß auf den Rechnungen für meine Kunden eine Steuer-Nr angeben die ich noch nicht habe.
Jeder hat eine Steuernummer.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2023 | 11:45
Von
Status: Junior-Partner (5306 Beiträge, 1326x hilfreich)
ZitatJeder hat eine Steuernummer. :
Aber nicht jeder hat eine Umsatzsteuernummer - und nur die muss auf Rechnungen ggf. angegeben werden.
Wer als Unternehmer nach §19 UStG umsatzsteuerbefreit ist, gibt genau das auf der Rechnung an. Eine Umsatzsteuernummer ist dann überhaupt nicht nötig auf der Rechnung.
#4
Antwort vom 18. Januar 2023 | 11:49
Von
Status: Unbeschreiblich (107493 Beiträge, 38029x hilfreich)
Da offenbar elementares Basiswissen zu fehlen scheint, würde ich zu einem der Existenzgründerkürse raten.
#5
Antwort vom 18. Januar 2023 | 14:50
Von
Status: Bachelor (3634 Beiträge, 580x hilfreich)
Unfug! Pflichtangabe auf einer Rechnung ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Steuernummer.ZitatAber nicht jeder hat eine Umsatzsteuernummer - und nur die muss auf Rechnungen ggf. angegeben werden. :
#6
Antwort vom 19. Januar 2023 | 15:59
Von
Status: Student (2011 Beiträge, 530x hilfreich)
ZitatJeder hat eine Steuernummer. :
Jetzt kommt mal wieder runter!ZitatAber nicht jeder hat eine Umsatzsteuernummer :
Jede natürliche Person hat eine Identifikationsnummer, die von der Wiege bis zur Bahre gleich bleibt!
Eine Steuernummer bekommt man nur wenn man mit dem FA Kontakt in Form von Steuererklärungen hat. Es gibt daher eine beträchtliche Anzahl von Stpfl., die keine Steuernummer haben, da sie nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind und daher auch noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben.
Im Vorgriff auf die noch ausstehende Wirtschafts-Identifikationsnummer für jede wirtschaftliche Tätigkeit wird bei Neuaufnahmen bereits für die Betriebssteuern und Gewinnermittlungen eine von der ESt-Steuernummer abweichende StNr vergeben. Es gibt aber noch genügend Altfälle, bei denen unter der ESt-StNr auch alle anderen Erklärungen abzugeben sind.
§14 UStG regelt in Abs. 2 wann ein Unternehmer eine Rechnung ausstellen muss (Nr.1 und Nr.2 Satz 2) und wann er eine Rechnung ausstellen kann (Nr.2 Satz 1).
Bei Rechnungen an Privatpersonen muss -mit Ausnahme von §14 Abs.2 Nr.1 UStG keine "steuerliche" Rechnung erstellt werden, so dass die Anforderungen des §14 Abs.4 UStG zu den Pflichtangaben hier nicht erfüllt werden müssen.
taxpert
#7
Antwort vom 20. Januar 2023 | 08:58
Von
Status: Unbeschreiblich (44546 Beiträge, 15870x hilfreich)
ZitatUnfug! :
Bevor man eine völlig korrekte Antwort als Unfug bezeichnet, sollte man sich erst einmal selbst über die Rechtslage informieren.
#8
Antwort vom 20. Januar 2023 | 10:39
Von
Status: Bachelor (3634 Beiträge, 580x hilfreich)
Ach? Dann weise doch mal nach, dass diese Ausage pauschal richtig ist:ZitatBevor man eine völlig korrekte Antwort als Unfug bezeichnet, sollte man sich erst einmal selbst über die Rechtslage informieren. :
ZitatAber nicht jeder hat eine Umsatzsteuernummer - und nur die muss auf Rechnungen ggf. angegeben werden. :
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