Guten Tag miteinander,
es in meinem weiteren Umfeld eine Person (ich nenne ihn mal Herrn X), die auf ebay und Amazon mit Haushaltswaren handelt und irgendwie kommt mir das alles ein bisschen komisch vor und ich bin mir nicht sicher, ob das alles so erlaubt ist.
Also ich versuche mal die Fakten so genau wie möglich zu beschreiben, von dem was ich selbst gesehen und von anderen Personen gehört habe:
Es bestand schon mehrere Jahre eine GBR von der Ehefrau des Herrn X und einer anderen, nicht mit denen verwandten Frau Y, aber mit der Adresse des Herrn und Frau X. Es fand immer die Kleinunternehmerregelung Anwendung. Frau X stand jedoch nur auf dem Papier und Herr X hat die Arbeit gemacht. Der Umsatz ist wegen der Corona-Umstände 2020 dann explodiert und lag bei über 150.000€. Der Verkauf von Artikeln wurde im November 2020 wegen persönlicher Differenzen von Ehepaar X und Frau Y gestoppt. Die GBR wurde Ende 2020 aufgelöst.
Im Dezember hat Herr X dann mit dem Verkauf der gleichen Artikel auf seinem Namen begonnen, auch wieder bei ebay und Amazon. Wann diese neue Firma gegründet wurde (Einzelunternehmen), weiß ich nicht. Aber wenn man sich seine Verkaufszahlen bei ebay anschaut (man kann ja in den jeweiligen Angeboten sehen, wie viel Stück von den jeweiligen Artikeln verkauft wurden) und das mal grob überschlägt, hat er im Dezember 2020 schon über 3000€ Umsatz gehabt und dieses Jahr bis jetzt schon über 23.000€!
Ist dies eigentlich erlaubt? Also letztes Jahr über 150.000€ Umsatz von seiner Frau, dann überschneidend noch eine Firma auf ihn mit den gleichen Artikeln und dieses Jahr schon wieder über 23.000€ Umsatz? Überall bei ihm steht dieser Passus "Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!" und er hat auch keine Umsatzsteuernummer etc. im Impressum hinterlegt, geschweige denn irgendwelche AGBs.
Ist diese Art der Unternehmensführung nicht eine unerlaubte Aufsplittung und somit ein Missbrauch der Kleinunternehmerregelung?
PS: Ich bin nicht Herr oder Frau Y Aber ich kenne Frau Y.
-- Editiert von Moderator am 18.02.2021 12:55
-- Thema wurde verschoben am 18.02.2021 12:55
Missbrauch der Kleinunternehmerregelung durch Aufsplittung?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die GBR der beiden Frauen hat aus umsatzsteuerlicher Sicht nichts mit dem Einzelunternehmen des Mannes zu tun.
Soweit, so gut.
Wenn der Mann allerdings sein Einzelunternehmen erst im Dezember gegründet hat und tatsächlich 3000 € Umsatz erzielt hat, dann ist es Essig mit der Kleinunternehmerregelung. Die entsprechenden Grenzen werden dann nämlich auf die Monate umgelegt, hier also nur 1/12 von 22000 €. Und im Jahr der Gründung ist dies die entscheidende Grenze.
Er wäre in dieser Konstellation also USt-pflichtig.
Hallo @Garfield73 , danke für deine schnelle Antwort. Das ist sehr interessant.
Tja, wann genau er sein Einzelunternehmen gegründet und wie viel Umsatz er genau in 2020 gemacht hat, weiß ich nicht.
Aber das heißt also, der Typ könnte dieses Jahr so viel Umsatz machen, wie er will, macht dann Ende des Jahres seine Firma zu und meldet dann wieder eine neue Firma z. B. auf seine Frau oder seine Tochter an oder macht mit irgendwem eine GBR und macht wieder mit den gleichen Artikeln weiter? Das ist doch Wahnsinn.
Er hat wohl mal zu meiner Bekannten gesagt, dass er auf keinen Fall ein "großes" Unternehmen will.
Ich dachte, genau das wäre mit diesem Gesetz gemeint, dass man diese gleichen Tätigkeiten nicht aufsplitten darf, um diese Grenze zu umgehen.
-- Editiert von Turtle123 am 18.02.2021 13:02
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Warum interessiert dich der Umsatz?Zitatso viel Umsatz machen, wie er will :
Das ist gut möglich. Er will einfach die *Kleinunternehmer-Regelung* nutzen. Nun hat die Pandemie seinen Plan überrollt.Zitatdass er auf keinen Fall ein "großes" Unternehmen will. :
Aber für die GBR und nicht (mehr) als *Kleinunternehmer*. Das wird bei der Steuererklärung für 2020 *erleuchtet*.ZitatDer Umsatz ist wegen der Corona-Umstände 2020 dann explodiert und lag bei über 150.000€. :
Es ist erlaubt, wirtschaftlich tätig zu sein, und auch erlaubt, viel Umsatz zu generieren.ZitatIst dies eigentlich erlaubt? :
Alles unter Einhaltung der steuerlichen Vorgaben.
Bei den genannten Zahlen kommt die *Kleinunternehmer-Regelung* nicht mehr *zum Zuge*.
Es wird vermutlich je nach Darstellung in der Erklärung fürs Finanzamt zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen.
Das weißt du aber alles (noch) nicht. Du bist auch nicht deren Steuerberater.
Aber ganz allgemein:
Eine Firma X zu machen und eine andere Firma Y auf machen, auch mit gleichen Artikeln bzw. gleicher Dienstleistung weiter machen--- das geht, ist erlaubt und wird schon lange und häufig gemacht.
Viel Umsatz und viel Gewinn machen, ist auch erlaubt.
Steuern hinterziehen---ist nicht erlaubt.
ZitatTja, wann genau er sein Einzelunternehmen gegründet und wie viel Umsatz er genau in 2020 gemacht hat, weiß ich nicht. :
Macht nichts, das Finanzamt schon.
ZitatAber das heißt also, der Typ könnte dieses Jahr so viel Umsatz machen, wie er will :
Nein. Evtl. ist er schon USt-pflichtig, aufgrund der Umsätze im Vorjahr oder er wird es aufgrund der im laufenden Jahr zu erwartenden Umsatzhöhe von mehr als 50000 €.
Wäre nicht der Erste, der glaubt intelligenter als die Finanzbehörden zu sein ...
Er darf nicht X Umsatz machen? Er wird dann auf jeden Fall umsatzsteuerpflichtig---ja. Für 2020.ZitatNein. :
Aber wer begrenzt/bremst denn seinen Umsatz?
Ach, Anami.
Das "Nein" bezog sich selbstverständlich auf die Annahme, er könne soviel Umsatz machen, wie er will, ohne USt-pflichtig zu werden.
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