Nach freiberuflicher Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
CrafTm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach freiberuflicher Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet

Hallo zusammen,
ich war einige Zeit freiberuflich Tätig und habe dazu einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausgefüllt und dem Finanzamt geschickt. Nun habe ich vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. Die voraussichtlich erzielten Gewinne und Umsätze sind ungefähr gleich. Muss ich das Gewerbe jetzt zusätzlich nochmal steuerlich erfassen lassen, also den Fragebogen nocheinmal ausfüllen?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 61x hilfreich)

Ja. Der Fragebogen dient auch, aber nicht ausschließlich der Festsetzung von Vorauszahlungen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CrafTm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechnet das Finanzamt dann beide Auskünfte zusammen oder ersetzt die neue Auskunft die den alten Bogen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 61x hilfreich)

Wie meinen Sie das? Wenn Sie - wie Sie schreiben - freiberuflich tätig WAREN, dann haben Sie doch eine Aufgabebilanz erstellt und das FA weiss, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird? Oder wurde das Unternehmen erst kürzlich aufgegeben? Im Fragebogen werden alle Arten von Einkünften abgefragt, da kann man bei den freiberuflichen eine Null eintragen (und dies ggf. mit einem Satz erläutern)

-- Editiert von amz529033-63 am 19.03.2020 21:03

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CrafTm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Anfang letzten Jahres eine freiberufliche Tätigkeit angefangen und vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. An meinen Gesamteinnahmen hat sich nicht viel geändert und ich bleibe wohl weiterhin unter den Steuerfreibeträgen. Die freiberufliche Tätigkeit wird von mir weiterhin in geringerem Maße neben dem Gewerbe ausgeführt. Deshalb gab es auch keine Aufgabebilanz. Mit der Gewinn-Verlust Rechnung für meine freiberufliche Tätigkeit 2019 habe ich laut meinem Steuerberater noch Zeit bis Juni, weshalb ich diese dem Finanzamt noch nicht zukommen lassen habe. Ich bin mir halt unsicher ob ich dem Finanzamt dann überhaupt nochmal einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung schicken muss wenn sich an meinen Gesamteinnahmen im Grunde nichts geändert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 61x hilfreich)

Siehe Antwort 1 - es geht bei diesem Fragebogen nicht nur um Vorauszahlungen, was doch klar sein sollte, wenn man sich ansieht, was alles abgefragt wird. Als leicht verständliches Beispiel: es wird nach Arbeitnehmern gefragt, weil seitens des FA ggf. ein Arbeitgebersignal gesetzt werden müsste.

Und s. Antwort 2: Im Fragebogen werden die voraussichtlichen Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten abgefragt- da könne Sie dann für die freiberufliche Tätigkeit einen niedrigeren Betrag angeben als bisher/als im Vorazszahlungsbescheid und ggf. können Sie das ja auch noch erläutern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.716 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen