Hallo zusammen,
ich war einige Zeit freiberuflich Tätig und habe dazu einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausgefüllt und dem Finanzamt geschickt. Nun habe ich vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. Die voraussichtlich erzielten Gewinne und Umsätze sind ungefähr gleich. Muss ich das Gewerbe jetzt zusätzlich nochmal steuerlich erfassen lassen, also den Fragebogen nocheinmal ausfüllen?
Nach freiberuflicher Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ja. Der Fragebogen dient auch, aber nicht ausschließlich der Festsetzung von Vorauszahlungen.
Rechnet das Finanzamt dann beide Auskünfte zusammen oder ersetzt die neue Auskunft die den alten Bogen?
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Wie meinen Sie das? Wenn Sie - wie Sie schreiben - freiberuflich tätig WAREN, dann haben Sie doch eine Aufgabebilanz erstellt und das FA weiss, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird? Oder wurde das Unternehmen erst kürzlich aufgegeben? Im Fragebogen werden alle Arten von Einkünften abgefragt, da kann man bei den freiberuflichen eine Null eintragen (und dies ggf. mit einem Satz erläutern)
-- Editiert von amz529033-63 am 19.03.2020 21:03
Ich habe Anfang letzten Jahres eine freiberufliche Tätigkeit angefangen und vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. An meinen Gesamteinnahmen hat sich nicht viel geändert und ich bleibe wohl weiterhin unter den Steuerfreibeträgen. Die freiberufliche Tätigkeit wird von mir weiterhin in geringerem Maße neben dem Gewerbe ausgeführt. Deshalb gab es auch keine Aufgabebilanz. Mit der Gewinn-Verlust Rechnung für meine freiberufliche Tätigkeit 2019 habe ich laut meinem Steuerberater noch Zeit bis Juni, weshalb ich diese dem Finanzamt noch nicht zukommen lassen habe. Ich bin mir halt unsicher ob ich dem Finanzamt dann überhaupt nochmal einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung schicken muss wenn sich an meinen Gesamteinnahmen im Grunde nichts geändert hat.
Siehe Antwort 1 - es geht bei diesem Fragebogen nicht nur um Vorauszahlungen, was doch klar sein sollte, wenn man sich ansieht, was alles abgefragt wird. Als leicht verständliches Beispiel: es wird nach Arbeitnehmern gefragt, weil seitens des FA ggf. ein Arbeitgebersignal gesetzt werden müsste.
Und s. Antwort 2: Im Fragebogen werden die voraussichtlichen Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten abgefragt- da könne Sie dann für die freiberufliche Tätigkeit einen niedrigeren Betrag angeben als bisher/als im Vorazszahlungsbescheid und ggf. können Sie das ja auch noch erläutern.
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