Sehr geehrte Forumsnutzer
Ich möchte meinen Nebengewerbe bzw, den selbsthergestellten Waren, die verkauft werden sollen ,einen Namen gebe. Was muss man beachten, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen , falls dieser Name schon irgendwo existieren bzw. verwendet bzw.geschützt sein sollte?Wie kann man in der Namensfindung sicher vorgehen? Danke mfg klausz
Namensgebung des Gewerbes
3. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 3. September 2017 | 18:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensgebung des Gewerbes
#1
Antwort vom 3. September 2017 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (130324 Beiträge, 41514x hilfreich)
Zitat :Was muss man beachten, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen , falls dieser Name schon irgendwo existieren bzw. verwendet bzw.geschützt sein sollte?
Als erstes mal ermitteln, ob das das selbe Geschäftsfeld ist.
Dann mal beim DPMA schauen, ob der Name in den entsprechenden Nazzsklassen kollidiert.
Dann wie die Firma und Du agieren. Ausschließlich regional oder wäre auch überregional denkbar?
Zitat :Wie kann man in der Namensfindung sicher vorgehen?
Einen Fachanwalt mit der Prüfung des beabsichtigten Namens und der Wort-/Bildmarke beauftragen. Und bei zu hohen Risiko auch mit der Nennung von Alternativvorschlägen.
#2
Antwort vom 4. September 2017 | 19:33
Von
Status: Schlichter (7609 Beiträge, 1708x hilfreich)
Zitat :
Ich möchte meinen Nebengewerbe bzw, den selbsthergestellten Waren, die verkauft werden sollen ,einen Namen gebe.
Wem? Dem Gewerbe? Oder den Waren?
Das Gewerbe muss unter dem Vor- und Zunamen des Gewerbetreibenden geführt werden, es sind aber Zusätze möglich. "Hans Meier, Spielwaren". Oder "Spielwaren-Online-Vertrieb Hans Meier". Oder...oder...oder...
Seine Waren kann man nennen wie man möchte, solange man nicht Markenrechte Dritter damit verletzt. Das sollte man vorher genau prüfen. Da hilft als erstes eine Online-Marken-Recherche beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gewerberecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. September 2017 | 22:43
Von
Status: Unbeschreiblich (130324 Beiträge, 41514x hilfreich)
Zitat :Das Gewerbe muss unter dem Vor- und Zunamen des Gewerbetreibenden geführt werden
Es fehlt dafür nur an der notwendigen Rechtsgrundlage.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.972
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten