Nebengewerbe anmelden für kleine Beträge? Spende?

5. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
unwissender ITler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebengewerbe anmelden für kleine Beträge? Spende?

Hallo zusammen,

Ich studiere aktuell "Software Engineering" (Informatik) und möchte nebenher ein wenig Geld verdienen.

Meine Überlegung war es für z.B. kleiner YouTuber, Instagrammer, Blumenläden etc. eine eigene Internetseite zu gestalten und dafür je nach aufwand 50-200€ verlangen. Aufgrund der geringen Zeit werden es maximale monatliche Einnahmen von 500€.

Nun meine Frage:
Wenn ich dafür ein Nebengewerbe anmelde werde ich aufgrund von Steuern, Steuererklärung,... vermutlich nicht viel verdienen. Deshalb wäre meine Frage, ob es eine legale alternative gäbe um den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen. Ist es erlaubt eine Internetseite für eine Spende zu machen? Und somit keine Steuern zu zahlen?


Vielen Dank im Voraus

unwissender ITler

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Auch Spenden sind Einnahmen ...

Aber man kann auch einiges steuerlich absetzen - das hilft den Verdienst zu steigern ...



Ich würde dazu raten das man einen der Existenzgründerkurse bei der IHK macht - es lohnt sich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

studierst du im Saarland? falls ja schreib mir ne PM für nen 450€ Job.

also falls wir zusammen finden

-- Editiert von kalledelhaie am 05.01.2020 18:05

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wenn ich dafür ein Nebengewerbe anmelde werde ich aufgrund von Steuern, Steuererklärung,... vermutlich nicht viel verdienen. Da vermuten Sie völlig falsch, denn wie jeder Mensch haben Sie einen steuerlichen Freibetrag von ca. 9.000 Euro im Jahr. Und da Sie sonst offenbar kein Einkommen haben, dürfen Sie die also ganz steuerfrei im Gewerbe verdienen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
steuerlichen Freibetrag von ca. 9.000 Euro im Jahr.

Und das ist der Betrag nach den Abschreibungen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Der Grund, dass sie so wenig verdienen, liegt nicht an den Steuern, sondern an Ihren geringen Einnahmen. Und die Frage sollte wohl ein Scherz sein..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Und die Frage sollte wohl ein Scherz sein..


Wohl leider nein.
Eins meiner Lieblingszitate einer (mir) unbekannten Abiturientin:
"Ich kann eine Gedichtinterpretation in vier Sprachen schreiben, aber von Steuern habe ich keine Ahnung".

Der Rest wurde ja schon beantwortet.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Doppelpost. Sorry.

-- Editiert von Garfield73 am 08.01.2020 09:27

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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