Nicht gezahlte Rechnungen und Insolvenz

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460291-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht gezahlte Rechnungen und Insolvenz

Leider musste ich mein Gewerbe Ende letzten Jahres aufgeben. Hier sind noch ein paar Rechnungen offen. Eine Insolvenz bereite ich gerade vor.

Heute bekomm ich einen Anruf von einen Vertreter einer Firma dass, ich ab nächste Woche per Haftbefehl gesucht werde.

Diese Firma hat meine kompletten Daten und bot mir über diesen Vertreter Zahlung auf Rechnung bei der nächsten Bestellung ab . 30 Tage.

Heute melden die sich es wäre Betrug weil ich nicht gezahlt habe.

Meine Frage wie komme ich aus den Betrug raus?

Und hätte die Firma nicht meine Schufa kontrollieren müssen ?

Ich habe jetzt vor den eine Ratenzahlung anzubieten bis ich die Insolvenz geregelt habe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von fb460291-24):
Heute bekomm ich einen Anruf von einen Vertreter einer Firma dass, ich ab nächste Woche per Haftbefehl gesucht werde.


Ach ja, ist ja nett.

Zitat (von fb460291-24):
Diese Firma hat meine kompletten Daten und bot mir über diesen Vertreter Zahlung auf Rechnung bei der nächsten Bestellung ab . 30 Tage.


Geht das etwas verständlicher?


Zitat (von fb460291-24):
Heute melden die sich es wäre Betrug weil ich nicht gezahlt habe.

Meine Frage wie komme ich aus den Betrug raus?



Bis jetzt kann ich keinen Betrug erkennen.


Zitat (von fb460291-24):
Und hätte die Firma nicht meine Schufa kontrollieren müssen ?



Nein.


Zitat (von fb460291-24):
Ich habe jetzt vor den eine Ratenzahlung anzubieten bis ich die Insolvenz geregelt habe.



Da sie von deiner Zahlungsunfähigkeit Kenntniss haben, wird sich wahrscheinlich der IV das Geld wieder holen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb460291-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von fb460291-24):
Diese Firma hat meine kompletten Daten und bot mir über diesen Vertreter Zahlung auf Rechnung bei der nächsten Bestellung ab . 30 Tage.


Geht das etwas verständlicher


Ich versuche es verständlicher darzulegen.

Ich musste bei der Firma komplette Adresse, Gewerbeschein und die DE Nummer abgeben.

Dann wurde ich als Händler angelegt.

Nach 3 Monaten kam der Gebietsvertreter das erste mal zu mir und bot mir eine Bestellung auf Rechnung an wenn ich 1000€ voll mache und sofort Bestellle. Dies hatten wir gemacht und ich zahlte mit 2 Wochen Verspätung.

3monate später kam er wieder und bot mir das gleiche nochmal an wenn ich sofort Bestell und den Laden mit seinen Produkten voll mache. Dies tat ich einen Tag später und bestellte für 1200€. Den Monat ging es Berg ab und ich konnte das zahlungsziel von 30 Tagen nicht einhalten dies war im August.

Seit dem hatte ich keine Mahnung und Rechnung mehr bekommen auf Email oder per Post.

Vor 1,6 Jahren hatte ich mal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben da hatte ich den Laden jedoch noch nicht.

Und heute kam dieser Anruf


Da sie von deiner Zahlungsunfähigkeit Kenntniss haben, wird sich wahrscheinlich der IV das Geld wieder holen.



gruß charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb460291-24):
Und hätte die Firma nicht meine Schufa kontrollieren müssen ?





Zitat (von fb460291-24):
Ich habe jetzt vor den eine Ratenzahlung anzubieten bis ich die Insolvenz geregelt habe.

Vergiss es, sie lieber zu das Du die Insolvenz schleunigst unter Dach und Fach bekommst



Zitat (von fb460291-24):
Heute bekomm ich einen Anruf von einen Vertreter einer Firma dass, ich ab nächste Woche per Haftbefehl gesucht werde.
Zitat (von fb460291-24):
Heute melden die sich es wäre Betrug weil ich nicht gezahlt habe.

Ja, die übliche heiße Luft, da werden Drohkulissen aufgebaut.

Man muss Dich nicht mit Haftbefehl suchen, denn die Polizei weis ja wo Du wohnst. Und Haftbefeht wegen 1000 EUR is tauch extrem unwahrscheinlich.
Und ob es Betrug war, wird ein Gericht entscheiden, da müssen die erstmal Anzeige erstatten.


Da kannst Du dich übrigens auch darauf einstellen, das da auch andere Gläubiger so reagieren werden. In letzter Zeit scheint bei Gläubigern häufiger eine Reflexhandlung zu sein das man bei Insolvenz Anzeige wegen Betrug erstattet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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