Hallo und Guten Morgen,
ich betreibe einen sehr gut laufenden Internet-Versandhandel (eigener OnlineShop) und möchte nun aus privaten Gründen meinen Standort wechseln.
In G. (Niedersachsen) haben wir bereits ein EFH zum Kauf vorgemerkt, da dieses ganz genau unseren Vorgaben entspricht. Jetzt hat sich jedoch herausgestellt, dass der ca 30 Jahre alte Bebauungsplan nach §3 BaunutzungsVO ein reines Wohngebiet vorgibt.
Mein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur teilweisen gewerblichen Nutzung wurde eben auf Grundlage des §3 abgelehnt. Begründet wurde weiterhin, dass ich eben überregional tätig sei und mit erheblichem Lieferverkehr zu rechnen ist (ich werde fast täglich von UPS, 1-2 x wöchentlich von GLS und 1-2 x wöchentlich von Hermes beliefert - DHL kommt täglich für die Abholung)- diese Art der Nutzung würde den Grundzug der Planung des Baugebietes berühren, dem könnte daher nicht zugestimmt werden.
Meine fernmündl. Rückfrage bei dem Leiter des Stadtplanungsamtes war sehr freundlich und grundsätzlich aufschlussreich... - meinen Hinweis, dass in dieser Strasse aber 11 Gewerbe ansässig sind, die nicht unter §3 einzuordnen wären, hat er nur gemeint, dass das Stadtplungsamt natürlich nicht die Strassen ablaufen würde, um zu schauen, ob in einem reinen Wohngebiet ein Gewerbe ansässig wäre. Unter der Hand hat er mir somit zu verstehen gegeben, wenn da dann da....und wenn ich meinen Antrag zurückziehen würde, wäre alles erledigt, ansonsten müsste mir eine kostenpflichtige Ablehnung erteilt werden.
Meine Frage nun: WAS kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich meinen Onlineshop (natürlich mit Gewerbeanmeldung über das Ordnungsamt) doch wie geplant im Keller des Hauses unterbringe und ein Anwohner meint nichts anderes zu tun zu haben und dagegen rechtliche Schritte über einen Anwalt einleiten würde?
Ich hoffe auf eine - baldige - Antwort
herzliche Grüsse
kimba, die weisse Löwin :-)
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"Träume nicht Dein Leben - lebe Deinen Traum...."
Onlineshop im reinen Wohngebiet möglich?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
grundsätzlich sehe ich das ja genauso - ich nutze aber reine Wohn-/Kellerräume als Lager und Packraum und "entfremde" diese sozusagen vom Bebauungsplan...
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"Träume nicht Dein Leben - lebe Deinen Traum...."
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Es kann zu einer Untersagung kommen das Gewerbe in dieser Form an dieser Stelle fortzuführen. Desweiteren kann auch ein Bußgeld verhangen werden.
Eigene Erfahrung: nix passiert solange es die kleinen Transporter sind und du keine Wechselbrückenauflieger im Vorgarten oder am der Straße stehen hast.
Das wurde ja auch schon vom zuständigen Beamten angedeutet, Gewerbesteurzahlern wird eine gewisse Toleranz entgegengebracht solnge sie im Wohngebiet nicht zu auffällig werden.
ABER: es gibt natürlich Nachbarn die als Hobby 'Nachbarschaftserziehung' haben. Hier müsste damit gerechnet werden, das man dann für Lager und packen auf einen anderen Ort ausweichen müsste. Da diese aber in der Regel immer vorher laut genug Theater machen, hat man genug Zeit zu reagieren.
Entweder man siedelt also mit einem Teil des Gewerbes um oder besorgt sich belastendes Material gegen den Nachbarn (frei nach dem Motto sagst du nix sag ich auch nix).
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
moin,
quote:
ich nutze aber reine Wohn-/Kellerräume als Lager und Packraum und "entfremde" diese sozusagen vom Bebauungsplan...
aber 1. wer sieht das was ich in meinem keller mache und 2. aus einer küche kannste auch ein klo machen...
quote:
oder besorgt sich belastendes Material gegen den Nachbarn (frei nach dem Motto sagst du nix sag ich auch nix).
das ist es... die nachbarbullizei und ehrenamtlich ordnungshüter. persönlich habe ich schon oft so kleine betriebe in solchen reinen wohngegenden gesehen. nur ein kleines schildchen an der hauswand... steuerberater oder weiß der geier ..was man so halt haben kann im einem kellerraum.
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meine Onlinerecherche hat allerdings schon ergeben, dass es in dieser Strasse Gewerbebetriebe gibt :-)
was natürlich nicht vor Strafe schützt...
und die Aussage ich kann aus meiner Küche ein Klo machen ist insoweit natürlich richtig - als einem Keller aber einen "Geschäftsraum" zu machen widerspricht dann leider dem §3 der eben hier ein reines Wohngebiet vorgibt....aber auch da würde es Ausnahmen geben, wenn ich mit meinem Gewerbe dem Wohngebiet dienen würde....da ich aber hauptsächlich überregional tätig bin kann es eben auch keine Befreiiung vom Bebauungsplan geben und so muss mein Keller Keller bleiben und nicht zum Lagerraum mutieren :-)
guss k.
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"Träume nicht Dein Leben - lebe Deinen Traum...."
quote:
so muss mein Keller Keller bleiben und nicht zum Lagerraum mutieren :-)
Wird das nicht jeder Keller über kurz oder lang ?
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Meine Freundin wollte kürzlich in Recklinghausen ein Gewerbe anmelden. Onlinehandel ohne Lagerhaltung, ohne Lieferverkehr und ohne Kundenverkehr. Sollte alles komplett mit dem PC im Wohnzimmer geregelt werden. Man hat sie sofort zum Bauamt geschickt und die haben das Abgelehnt, weil reines Wohngebiet. Tja, was soll man denken, wenns beim Schrotthändler oder beim Autohändler, welche gleich nebenan wohnen und ihr Gewerbe dort betreiben anscheinend Problemlos möglich ist.
Die Frage ist doch warum man von vorneherein bereits einen mirkrigen erfolglosen Onlineshop planst. Denn Gewinn macht so ein Shop erst bei 30-40 Paketen am Tag, denn erst dann werden die Versandkosten gering genug. Und sowas kann man nicht im Keller machen.
Und billiger Einkauf beginnt bei einer Palette. Soll der LKW die in den Hof schneissen
Wenn jeden Tag die Paketdienste die Waren bringen und abholen ist schnell klar das das nicht privat ist.
Miete dir irgendwo etwas Lagerfläche an, für den Warenumschlag. Ein "Homeoffice" wird dir keiner verbieten.
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