Hallo zusammen,
mir sind kürzlich ein paar alte Email aufgefallen hinsichtlich einer Print on Demand Seite (Redbubble) - und habe sofort ein extrem schlechtes Gewissen bekommen.
Ich habe (als Student damals noch, Einkünfte aus Werki-Jobs bei 5.000-6000€ p.a.) im Jahr 2020 aus Lust und Laune heraus mal einen Screenshot von einem Tweet bei Redbubble hochgeladen. Kein Gewerbe dafür angemeldet, nicht dem Finanzamt gemeldet, usw. Dachte auch nicht, dass daraus irgendwas werden wird.
Nun habe ich aber gesehen, dass ich in den Jahren 2020-2022 wohl pro Jahr ca. 10 Euro damit verdient habe, welches auf ein altes Paypal Konto geflossen ist (welches ich auch ewig nicht mehr gecheckt hab).
Nun macht sich richtig Panik bei mir breit, dass ich eine hohe Strafe bekomme. Was habe ich zu erwarten?
Print on Demand nicht angemeldet
15. Oktober 2025
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Frage vom 15. Oktober 2025 | 14:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Print on Demand nicht angemeldet
#1
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 15:30
Von
Status: Philosoph (12743 Beiträge, 4596x hilfreich)
Zitat :Nun macht sich richtig Panik bei mir breit, dass ich eine hohe Strafe bekomme.
Für die jeweils 10€ "Einnahmen" pro Jahr?
Zitat :Was habe ich zu erwarten?
Ein Magengeschwür, wenn Du weiter wegen Nichts in Panik verfällst.
-- Editiert von User am 15. Oktober 2025 15:31
#2
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 16:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also besser Füße still halten und nichts melden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 16:17
Von
Status: Philosoph (12743 Beiträge, 4596x hilfreich)
Zitat :Also besser Füße still halten und nichts melden?
Was willst Du melden?
Rückwirkende Meldung von sonstigen Einkünfte aus Leistungen in jährlicher Höhe von 10€ für die Jahre 2020-2022, dessen Freigrenze bei 256€ liegt?
Du würdest "Steuerschuldner" des Jahres werden und eine Party beim Finanzamt auslösen....
#4
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 16:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das wäre eben die Ausgangfrage gewesen - ob man es initial hätte ans Gewerbeamt + FA hätte melden müssen. Aber das beruhigt zumindest schonmal.
LG
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