Private Dienstleistung oder Kleingewerbe?

13. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
BL123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Dienstleistung oder Kleingewerbe?

Hallo,
ich, Rentner, habe als Hobby Foto bzw. Videoerstellung, auch mit Drohnen.
Ich habe für eine Stadtverwaltung- Immobilienverwaltung - in den vergangenen 2,5 Jahren völlig unentgeltlich im Rahmen meines Hobbys ein Bauprojekt mit Drohnenaufnahmen dokumentiert. Jetzt ist diese an mich herangetreten, ein weiteres Projekt aufzunehmen, möchten jedoch auch dafür einen Vertrag abschließen und zahlen. Dafür soll ich nun ein Angebot schreiben.
Geplant sind ca. 10 Video- Kurzdokumentationen während der Bauphase (ca. 3 Jahre), jeweils etwa 300,--€ Vergütung. (Anfangs kürzere Taktung der Aufnahmen, später längere Abstände)
Meine Unsicherheiten:
1. Muss ich dafür ein (Klein-)Gewerbe anmelden oder läuft das unter gelegentliche Dienstleitung?
2. Ich vermute, dass ich durch diese Leistung nicht MWST-pflichtig werde, also auch in Angebot und Abrechnung keine MWST ausweisen muss. Richtig?
3. Pflichttexte im Angebot?
4. Wenn ich Erstattung für Fahrkosten ansetze, sind diese steuerlich (MWST) genauso zu behandeln wie die Leistung selbst?
5. Bezüglich meiner speziellen Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge: Wenn die Entscheidung zu 1. heißt Kleingewerbe muss ich ja wohl die Versicherung auf gewerblichen Einsatz erweitern, wenn es heißt gelegentliche Dienstleistung ist das doch kein Gewerbe, oder?

Für jede zielgerichtete Antwort bin ich äußerst dankbar!
Viele Grüße und bleibt gesund!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

meiner Meinung nach müsstest du das anmelden.

Auch solltest du bedenken, nicht nur die Versicherung wird angepasst, auch musst du schauen, welchen Drohenschein du brauchst, Aufstiegsgenehmigung einholen etc.

Ob sich das dann am Ende lohnt?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 2082x hilfreich)

Die Stadtverwaltung muss ordentlich buchen - von daher musst du das ganze anmelden. Schliesse mich meinem Vorredner an: Ob sich das lohnt - ist eine andere Frage

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40436 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von BL123):
Muss ich dafür ein (Klein-)Gewerbe anmelden
Nein. Du musst ein Gewerbe an melden. Und dich beim Finanzamt unter der Kleinunternehmer-Regelung als selbständig Tätiger anmelden.
Kleingewerbe gibt es nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Für eine Private Dienstleistung dürfte der Zeitraum der Durchführung über mehrere Jahre zu lange sein.
Man wird da wohl eine entsprechende Anmeldung vornehmen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7587 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von BL123):
Ich habe für eine Stadtverwaltung- Immobilienverwaltung - in den vergangenen 2,5 Jahren völlig unentgeltlich im Rahmen meines Hobbys ein Bauprojekt mit Drohnenaufnahmen dokumentiert. Jetzt ist diese an mich herangetreten, ein weiteres Projekt aufzunehmen, möchten jedoch auch dafür einen Vertrag abschließen und zahlen. Dafür soll ich nun ein Angebot schreiben.

Dann wird's gewerblich.
Zitat:

1. Muss ich dafür ein (Klein-)Gewerbe anmelden oder läuft das unter gelegentliche Dienstleitung?

Die Definition von Gewerbe ist:

a) eine gewerbliche Tätigkeit (also nicht freiberufliche, keine Landwirtschaft, und nicht die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens)
b) die Tätigkeit muß "nachhaltig" sein, d.h. nicht nur einmalig (oder sehr gelegentlich)
c) es muss Gewinnerzielungsabsicht bestehen (Gewinnerzielung ist nicht nötig)

a ist gegeben. b ist gegeben. c ist gegeben. Also: Gewerbe. ("Kleingewerbe" gibt es nicht, und "Nebengewerbe" gibt es nur neben einem Hauptgewerbe.)

Zitat:
2. Ich vermute, dass ich durch diese Leistung nicht MWST-pflichtig werde, also auch in Angebot und Abrechnung keine MWST ausweisen muss. Richtig?

Das kann man sich aussuchen. Etwas vereinfacht: bei Umsätzen bis zu 22.000 €/Jahre (bis vor kurzem: 17.500 €) fällt man unter die Kleinunternehmerregelung des §19 UStG und ist nicht umsatzsteuerpflichtig, kann aber logischerweise auch keinen Vorsteuerabzug machen. Man kann aber freiwillig zur USt-Veranlagung optieren.
Zitat:
3. Pflichttexte im Angebot?

Die üblichen.
Zitat:
4. Wenn ich Erstattung für Fahrkosten ansetze, sind diese steuerlich (MWST) genauso zu behandeln wie die Leistung selbst?

Grundprinzip des Umsatzsteuerrechts: die Nebenleistung folgt der Hauptleistung. Wenn die Hauptleistung einen USt-Satz von 7% hat, werden alle dazugehörigen Nebenleistungen auch mit 7% USt-versteuert. Bei 19% ist's genauso.
Zitat:
5. Bezüglich meiner speziellen Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge: Wenn die Entscheidung zu 1. heißt Kleingewerbe muss ich ja wohl die Versicherung auf gewerblichen Einsatz erweitern, wenn es heißt gelegentliche Dienstleistung ist das doch kein Gewerbe, oder?

Das sollte man die Versicherung fragen, aber die wird vermutlich darauf bestehen, daß das eine gewerbliche bzw. gewerbsmäßige Nutzung ist.

0x Hilfreiche Antwort

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