Rechnung als Privatperson austellen

27. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
optikfluffel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung als Privatperson austellen

Guten Abend :)
Ich habe mir für eine Firma einen neuen Firmennamen "ausgedacht" und diese haben diesen für 200€ angenommen.
Nun bin ich Student, der kein Gewerbe oder ähnliches angemeldet hat, handle quasi als Privatperson.
Besagte Firma möchte nun natürlich eine Rechnung haben.

Muss ich dazu nun erst ein Gewerbe (zB als Freiberufler o.Ä.) anmelden oder kann ich die Rechnung auch als Privatperson austellen?
Muss ich irgendetwas dabei beachten?

Danke für eure Hilfe und mfg OptikFluffel

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Grundsätzlich ja.

1. Muss Deine Steuernummer, notfalls die von der Steuererklärung drauf sein.

Google mal nach den Pflichtangaben in Rechnungen, da ist seit einiger Zeit diese Steuernummer erwähnt.

2. Darfst Du als Nicht-Gewerbetreibender keine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vornehmen.

Also z.B. schreiben: "Für xxxxx stelle ich Ihnen xxx Euro in Rechnung. Der Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer."



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Also z.B. schreiben: "Für xxxxx stelle ich Ihnen xxx Euro in Rechnung. Der Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer."


Quatsch, du kannst keine MWST berechnen, also ist sie auch nicht drin. Denn sonst müsstest du die 19% abführen.

quote:

Google mal nach den Pflichtangaben in Rechnungen, da ist seit einiger Zeit diese Steuernummer erwähnt.


Das wird wenig Helfen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
2. Darfst Du als Nicht-Gewerbetreibender keine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vornehmen.

Also z.B. schreiben: "Für xxxxx stelle ich Ihnen xxx Euro in Rechnung. Der Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer."

Falsch, als Privater darf man gar keine Mehrwertsteuer in die Rechnungen einfliesen lassen.

Es sollte zur Sicherheit folgender Satz in die Rechnung aufgenommen werden:
Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer da Privatrechnung.


Sofern es keine auf Dauer angelegte, nachhaltige Tätigkeit ist, braucht man keine Gewerbeanmeldung.


Pflichtangaben in der Rechnung:
§ 14 UStG Abs. 4 - Ausstellung von Rechnungen
1) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, (entfällt hier in diesem Fall da keine Erteilung notwendig !)
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist und (entfällt hier in diesem Fall !)
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und (entfällt hier in diesem Fall !)
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 (siehe unten) einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.


§ 14b Aufbewahrung von Rechnungen
(1) Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, zehn Jahre aufzubewahren. Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum lesbar sein. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist;




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Ach ja, natürlich darf man nicht vergessen die 200 EUR bei der Steuererklärung anzugeben !




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
overlocker
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Mw.St. dürfen definitiv nicht angegeben werden, da Privatrechnung bzw. bei Kleinunternehmern nach §19 Abs. 1 UStG (mit Gewerbe)
Was du machen musst, ist dich beim Finanzamt anmelden, das geht relativ schnell. Ein Gewerbe kann bei solchen Sachen aber nie schaden, da es möglicherweise zum Streitfall kommnen könnte, ob Gewerblich oder nicht gewerbliche Tätigkeit.
Gewerbeanmeldung ist nur ein Formular, sprich kein großer Aufwand.

Im Zweifel: Steuerberater oder kostenlos Aukunft beim FA holen.


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-- Editiert am 30.11.2009 20:59

-- Editiert am 30.11.2009 21:00

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Elite7
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 20x hilfreich)

du verkaufst ja privat. also nix mehrwertsteuer ;) oder wurden dir bei ebay oder so schonmal welche berechnet? von den verkäufern bekommst du auch eine rechnung, also ja darfst du auch eine rechnung schreiben.
ich versteh das trotzdem nicht so ganz...beim domainhandel zb funktionier das ja so: du hast eine domain, ein anderer will die haben und kauft sie von dir.
und du denkst dir einen firmennamen aus und verkaufst den, obwohl du garkeine firma mit diesem namen hast?

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1x Hilfreiche Antwort

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