Hallo Leute,
erstmal vorneweg - ein super interessantes Forum hier! ich habe schon so manche Beträge, die meiner Frage ähneln gelesen, habe jedoch das Gefühl, dass bereits kleine Details große Unterschiede machen können, daher hier meine Frage:
ich wollte vor kurzem anfangen für Firmen im Büro als "Dienstleister" neben meinem Studium tätig zu werden und somit Geld zu verdienen. Dazu hatte ich mir vor 3 Wochen ein Gewerbeschein besorgt. Nun hat sich bei mir jedoch privat etwas geändert, sodass ich das nun doch nicht weiter machen werde. Daher stellt sich mir nun die Frage, wie ich aus der Sache am besten und einfachsten wieder raus komme.
Ich habe in dieser Zeit bisher Arbeiten von knapp 400€ getätigt und sonst bisher dieses Jahr keine weiteren Einkünfte gehabt. Meine Überlegung war nun, ob ich mein Gewerbe wieder abmelde mit der Anmerkung "Gewerbe nicht ausgeführt" und dann eine Rechnung als Privatperson schreibe, mit der Begründung, dass die Tätigkeit einmalig war und somit keinen Gewerbeschein bedarf?! hierzu habe ich jedoch schon so viele verschiedene Aussagen gefunden u.a. auch dass man als Privatperson keine Rechnung für eine Dienstleistung schreiben darf? Aber wie soll man es dann machen, wenn man für einmalige Tätigkeiten auch kein Gewerbeschein beantragen soll?
Dann stelle ich mir die Frage wie ich mit dem FA vorzugehen habe, weil das für mich völliges Neuland ist. Wenn ich mein Gewerbe abmelde mit der oben genannten Anmerkung bekommt das FA wohl einen Bescheid, dass die Gewerbeanmeldung sich erledigt hat. Muss ich meine "Rechnung als Privatperson" dann trotzdem irgendwie noch beim FA vermerken/melden auch wenn ich bisher nur diese Einkünfte hatte?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, da mich der Haufen von Fragezeichen gerade erschlägt!
Rechnung als Privatperson für Dienstleistung?
26.10.2015
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Frage vom 26.10.2015 | 13:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung als Privatperson für Dienstleistung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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