Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von meinem ehemaligen Provider eine Rechnung für das Erstellen einer Homepage(HP) bekommen. Für die Erstellung hat er insgesamt 1,5 Jahre gebraucht.
Die Masse an der Seite habe ich allerdings selbst gemacht, Texte und Bilder erstellt und in die Seiten meiner HP eingefügt. Mein Provider hat nur das Grundgerüst bereit gestellt. Dafür will er 600,- € haben. Wert seiner Leistung maximal 100,- €.
Kann ich die mir vorliegende Rechnung wegen nicht erbrachter Leistungen kürzen.
Die mündliche Absprache sah vor, dass er mir eine komplette Internetseite bereit stellt. Hat er so ja nicht.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Rsieling
Rechnung kürzen
13. Juni 2018
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Frage vom 13. Juni 2018 | 11:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung kürzen
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#1
Antwort vom 13. Juni 2018 | 12:23
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Zitat:
Die mündliche Absprache sah vor, dass er mir eine komplette Internetseite bereit stellt. Hat er so ja nicht.
Hat er doch ... zumindest aus seiner Sicht. Können Sie die konkreten Inhalte der mündlichen Absprache belegen?
#2
Antwort vom 13. Juni 2018 | 13:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
Antwort vom 13. Juni 2018 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119342 Beiträge, 39713x hilfreich)
Zeugen sind immer gut.
Genauer Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung?
Das Grundgerüst beinhaltete was genau?
ZitatKann ich die mir vorliegende Rechnung wegen nicht erbrachter Leistungen kürzen. :
Können kann man vieles. Das Problem besteht meist darin, damit dann auch durch zu kommen.
-- Editiert von Harry van Sell am 13.06.2018 14:14
#4
Antwort vom 13. Juni 2018 | 16:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fertigstellung der HP, Flyer erstellen und drucken lassen, sowie Visitenkarten erstellen und drucken lassen, Logo entwerfen für Summe X.
Logo fertig, bezahle ich gerne.
HP war nach 1,5 Jahren fertig, Flyer fehlen ganz und Visitenkarten auch.
Meine Meinung dazu, HP nach 1,5 Jahren fertig, dass ist auch geschäftsschädigend. Wie soll ein Kunde bei mir Kurse buchen?
#5
Antwort vom 13. Juni 2018 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119342 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatMeine Meinung dazu, HP nach 1,5 Jahren fertig, dass ist auch geschäftsschädigend. :
Nö, denn wenns dringend und geschäftsrelevant gewesen wäre, hätte ein Unternehmer schon zuvor reklamiert und nicht 1,5 Jahre zugewartet.
ZitatLogo fertig, bezahle ich gerne. :
HP war nach 1,5 Jahren fertig, Flyer fehlen ganz und Visitenkarten auch.
Ok, also müsste man Gestaltung von Flyer und Visitenkarten erst mal gerichtsfest anmahnen und den Auftragnehmer in Verzug setzten.
So lange darf man einen angemessenen Anteil der Rechnung (200 EUR?) zurückhalten.
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