Rechnung kürzen

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
rsieling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung kürzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von meinem ehemaligen Provider eine Rechnung für das Erstellen einer Homepage(HP) bekommen. Für die Erstellung hat er insgesamt 1,5 Jahre gebraucht.
Die Masse an der Seite habe ich allerdings selbst gemacht, Texte und Bilder erstellt und in die Seiten meiner HP eingefügt. Mein Provider hat nur das Grundgerüst bereit gestellt. Dafür will er 600,- € haben. Wert seiner Leistung maximal 100,- €.
Kann ich die mir vorliegende Rechnung wegen nicht erbrachter Leistungen kürzen.
Die mündliche Absprache sah vor, dass er mir eine komplette Internetseite bereit stellt. Hat er so ja nicht.

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Rsieling

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von rsieling):

Die mündliche Absprache sah vor, dass er mir eine komplette Internetseite bereit stellt. Hat er so ja nicht.


Hat er doch ... zumindest aus seiner Sicht. Können Sie die konkreten Inhalte der mündlichen Absprache belegen?

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#2
 Von 
rsieling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Freund von mir war dabei

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119342 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zeugen sind immer gut.

Genauer Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung?

Das Grundgerüst beinhaltete was genau?



Zitat (von rsieling):
Kann ich die mir vorliegende Rechnung wegen nicht erbrachter Leistungen kürzen.

Können kann man vieles. Das Problem besteht meist darin, damit dann auch durch zu kommen.




-- Editiert von Harry van Sell am 13.06.2018 14:14

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
rsieling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Fertigstellung der HP, Flyer erstellen und drucken lassen, sowie Visitenkarten erstellen und drucken lassen, Logo entwerfen für Summe X.
Logo fertig, bezahle ich gerne.
HP war nach 1,5 Jahren fertig, Flyer fehlen ganz und Visitenkarten auch.
Meine Meinung dazu, HP nach 1,5 Jahren fertig, dass ist auch geschäftsschädigend. Wie soll ein Kunde bei mir Kurse buchen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119342 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von rsieling):
Meine Meinung dazu, HP nach 1,5 Jahren fertig, dass ist auch geschäftsschädigend.

Nö, denn wenns dringend und geschäftsrelevant gewesen wäre, hätte ein Unternehmer schon zuvor reklamiert und nicht 1,5 Jahre zugewartet.



Zitat (von rsieling):
Logo fertig, bezahle ich gerne.
HP war nach 1,5 Jahren fertig, Flyer fehlen ganz und Visitenkarten auch.

Ok, also müsste man Gestaltung von Flyer und Visitenkarten erst mal gerichtsfest anmahnen und den Auftragnehmer in Verzug setzten.
So lange darf man einen angemessenen Anteil der Rechnung (200 EUR?) zurückhalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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