Rechnung ohne gewerbeschein

28. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb448592-13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechnung ohne gewerbeschein

Hallo an alle :)

Meine freundin arbeit seit einem kahr für eine firma abundzu als hostess und schreibt rechnungen. Nun wollte ich das auch mal machen, ich habe aber gehört man brauch einen gewerbeschein andere sagen die steuerid auf der rechnung reicht ... Auf anderen beiträgen wird immer von irgenwchen beträgen geredet das hilft mir nun nich wirklich ... Meine frage darf ich auch ohne gewerbe schein rechungen schreiben ( und die steuer id nehem) wenn ich in unregelmässigen abständen aber schön öfter als hostess arbeite ? Kann ich auch meine erste fechnung ohne gewerbeschein schreiben und mir rückwirkend einen holen ? Ich bedanke mich im vorraus um ein eindeutige/ einfache antwort

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Ergänzend dazu: wenn man das mit einer gewissen Regelmäßigkeit macht (also z.B.mehrmals im Jahr) , dann wäre ein Gewerbeschein zu empfehlen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb448592-13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo danke für die antworten :)
Heisst also ich kann das auch ohne gewerbe schein machen, es würde nichts schlimmes dadurch passieren wenn ich keinen gewerbeschein habe., könnte mir aber einen holen ?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von fb448592-13):
es würde nichts schlimmes dadurch passieren wenn ich keinen gewerbeschein habe

Kommt darauf an, wie man Bußgelder im 4stelligen Bereich einordnet. Wenn das "nicht schlimm" ist, dann ok.

Ob man einen Schein benötigt, hängt halt davon ab,wie oft man das pro Jahr macht.




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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb448592-13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb448592-13):
es würde nichts schlimmes dadurch passieren wenn ich keinen gewerbeschein habe

hängt halt davon ab,wie oft man das pro Jahr macht.


bussgeld im 4 stelligen bereich klingt nicht gut ... Was genau heisst den oft ? 5 mal ? 10 mal ? Öfter?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Also ich würde da bei 2-3x die Grenze sehen.
Wie das Amt vor Ort reagiert, keine Ahnung.


Es kann aber auch sein, das bereits in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Hostessen-Service entsprechende Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Anmeldung enthalten sind.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Frage doch erstmal Deine Freundin wie sie das macht. Früher war es in diesem Jobs tatsächlich üblich, dass die Mädels als Einzelunternehmerinnen einer gewerblichen Tätigkeit nachgegangen sind und die Agenturen über die das lief einen Nachweis haben wollten. Mittlerweile haben einige Agenturen umschwenken müssen wegen der dahinter stehenden Scheinselbstständigkeit und melden entsprechend Kurzzeitige Beschäftigungen an. Es kommt also auch darauf an, welche Jobs Du annimmst.

Es ist letztlich ein gut bezahlter Studentenjob, wenn man Selbstbewusst ist, englisch spricht, gut aussieht und sehr gut mit anderen Menschen kann.

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