Ich arbeite als selbständiger Promoter und bin mit meiner Agentur uneinig über die Provisionssätze die mir zustehen. Mir wurde mitgeteilt, dass nur Rechnungen akzeptiert werden, welche nach deren Berechnungen richtig sind. Kann ich um erstmal mein Geld zu bekommen die Rechnung nach deren vorgaben stellen und im Nachhinein eine Nachzahlung fordern?
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Rechnung unter vorbehalt stellen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
und im Nachhinein eine Nachzahlung fordern?
Klar, das kannst du so machen. Aber man wird dir keine höhere Provision bezahlen, warum auch? Entweder du akzeptierst das Honorar des Arbeitgebers, oder du lässt es sein.
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Ähh ?
Was ist denn unklar?
Normalerweise stehen Provisionssätze, Vergütungen und Kosten VOR Vertragsabschluss fest, soll dort jetzt was nachträglich verändert werden?
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Vielen Dank für die Atnworten. Problematik ist: Ich habe ein e E-Mail inklusive Auftrag bekommen. In der E-Mail stehen andere Bedingungen als im Auftrag (Anhang) selbst.
Ich möchte also nur wissen, ob ich eine Nachforderung stellen kann, wenn mir ein Fehler beim Stellen einer Rechnung unterlaufen ist.
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Du willst Dir erstmal etwas Geld sichern, und danach um mehr pokern?
M.E. ist es unwahrscheinlich sich erfolgreich mit einem Irrtum Herausreden zu können, wenn a) schonmal eine niedrigere Rechnung gestellt wurde und b) 2 verschiedene Entgelt-Varianten zu einem Auftrag existieren.
Der Auftraggeber wird ja später sicher nicht freiwillig noch etwas nachzahlen. D.h. also die Forderung müsste vor Gericht eingeklagt werden. Das Verfahrenskostenrisiko trägt der Kläger und auch die Beweislast hat der Kläger.
Vielleicht macht es dann mehr Sinn Lotto zu spielen ...
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
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