Bei der Firmengründung für mein UG habe ich als Tätigkeit IT-Dienstleistungen und Software Entwicklung in Handelsregister geschrieben.
Darf ich Handel mit gebrauchter Industrieelektronik betreiben (an und verkauf von gebrauchten Industrieelektronik) oder brauche ich Änderungen vorzunehmen bei IHK und Gewerbeamt?
Registrierte UG für Software Entwicklung und Beratung – Handel mit gebrauchte Industrieelektronik
12. Februar 2025
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Frage vom 12. Februar 2025 | 17:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Registrierte UG für Software Entwicklung und Beratung – Handel mit gebrauchte Industrieelektronik
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#1
Antwort vom 13. Februar 2025 | 09:36
Von
Status: Richter (8726 Beiträge, 1849x hilfreich)
Ich würde das Gewerbe entsprechend erweitern
Siehe auch:
https://www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Anmeldung/Gewerbe-erweitern#:~:text=Wenn%20zus%C3%A4tzliche%20Waren%20und%2Foder,neues%20Gewerbe%20anmelden%20zu%20m%C3%BCssen.
-- Editiert von User am 13. Februar 2025 09:38
#2
Antwort vom 15. Februar 2025 | 10:20
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch würde das Gewerbe entsprechend erweitern :
Also dann muss ich mit Erweiterung in IHK anfangen, und nach dem mit dem neuen (erweiterten) IHK Eintrag ins Gewerbeamt, richtig?
Soll ich noch was in Finanzamt machen?
Wäre eine Erweiterung mit dem folgenden Satz OK für Ankauf/Verkauf neue/gebrauchte in Handel/Internet?
"Handel mit Waren aller Art."
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#3
Antwort vom 15. Februar 2025 | 23:21
Von
Status: Richter (8726 Beiträge, 1849x hilfreich)
ZitatWäre eine Erweiterung mit dem folgenden Satz OK für Ankauf/Verkauf neue/gebrauchte in Handel/Internet? :
"Handel mit Waren aller Art."
sorry aber dazu sollte man die IHK befragen. Hier gibts keine Rechtsberatung im Einzelfall
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