Rückwirkend ein Gewerbe anmelden

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Champ1909
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend ein Gewerbe anmelden

Hallo zusammen,

ich möchte ein Gewerbe anmelden, da ich seit 20.05.20 digitale und physische Produkte verkaufe. Im Januar 2020 habe ich ein Online Coaching gekauft, in dem das Business mit digitalen und physischen Produkten erklärt wurde. Der Kurse wurde in 6 Raten (Januar - Juni) bezahlt.

Bei der Gewerbeanmeldung möchte ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Mein Wohnort liegt in NRW.

Jetzt habe ich einige Fragen zur Gewerbeanmeldung:

1.) Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden (zum 01.01. / 01.03 / 01.05 oder Ähnliches) ?

2.) Muss ich mein Gewerbe zum 01.01 anmelden, damit ich mir die Mehrwertsteuer (ca. 600€) für das Online Coaching vom Finanzamt zurückholen kann ?

Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich im Voraus :)

Probleme mit dem Gewerbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Champ1909):
für das Online Coaching
Du hast ein online-coaching gehabt?
--- dort wird ganz häufig nach der Anmeldung des Gewerbes gefragt.

und googlen geht noch schneller:
https://www.firma.de/firmengruendung/kann-ich-mein-gewerbe-rueckwirkend-anmelden/
https://www.helpster.de/gewerbe-rueckwirkend-anmelden-so-klappt-s-ohne-probleme_120443
https://www.helpster.de/gewerbe-rueckwirkend-anmelden-so-klappt-s-ohne-probleme_120443

Zitat (von Champ1909):
Bei der Gewerbeanmeldung möchte ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Die Kleinunternehmerregelung interessiert das Gewerbeamt nicht.

Kein Kleinunternehmer?--- Nein, ist die Antwort fürs Finanzamt, wenn du dich als Selbständiger dort anmeldest.

Wer hat dich gecoacht? :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Champ1909):

Bei der Gewerbeanmeldung möchte ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun, das erklärt man gegenüber dem Finanzamt.

Zitat:
1.) Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden (zum 01.01. / 01.03 / 01.05 oder Ähnliches) ?

Gegenfrage: warum will man das machen? Man meldet es einfach aktuell an, und gut ist.

Zitat:
2.) Muss ich mein Gewerbe zum 01.01 anmelden, damit ich mir die Mehrwertsteuer (ca. 600€) für das Online Coaching vom Finanzamt zurückholen kann ?

Gründungskosten dürfen vor der Gründung des Unternehmens bzw. vor der Gewerbeanmeldung liegen und sind nichts desto trotz steuerlich absetzbar.

Die Umsatzsteuer wird m.E. sowieso für's ganz Jahre erhoben, insofern sollte das keine Rolle spielen.
Aber: ein Besuch beim Steuerberater hilft am besten weiter, und den braucht man sowieso.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Champ1909):
1.) Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden (zum 01.01. / 01.03 / 01.05 oder Ähnliches) ?

Ja.
Mit etwas Pech kann man dann ein Bußgeld wegen versäumter Anmeldung bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Ich hoffe nicht, dass hier jemand auf diese ach so tollen Kurse reingefallen ist, die bei youtube beworben werden. Die Wortwahl über das anzumeldende Gewerbe klingt leider so

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2369 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Umsatzsteuer wird m.E. sowieso für's ganz Jahre erhoben, insofern sollte das keine Rolle spielen.
Klar ist die USt eine Jahressteuer! Nur muss die Unternehmereigenschaft im Sinne des §2 UStG nicht das ganze Jahr vorgelegen haben! Da die Unternehmereigenschaft eine steuermindernde Tatsache ist (VoSt-Abzug!), trifft den Stpfl. die Nachweispflicht. Vgl. A2.6 UStAE.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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