Scheinselbständigkeit für Kleinunternehmer

22. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bunny9999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheinselbständigkeit für Kleinunternehmer

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Scheinselbständigkeit. Ich habe ein Gewerbe für Kleinunternehmer und 2 Auftraggeber. Der eine bekommt jeden Monat eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Hier liegen die Beträge zwischen 150 - 550 Euro. Der andere Auftraggeber hat nur alle paar Wochen einen Auftrag für mich, hier liegen die Umsätze bei ca. 10 - 80 Euro pro Rechnung. Falle ich damit schon in die Scheinselbständigkeit?
Freue mich über eine Antwort.
Liebe Grüße
Sabine

Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Ausschließen kann man es nicht, Klarheit würde ein Statusfeststellungsverfahren schaffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Anhand Deiner Schilderung kann man das nicht beurteilen. Die Rentenkasse begutachtet bei der Bewertung deine Tätigkeit für den Kunden und schickt im Rahmen einer Überprüfung gerne mal 30 Fragen, um dann am Ende für Scheinselbstständigkeit zu plädieren.

Unter anderem:
- was für Tätigkeiten sind es
- Ist man in den Betrieb eingebunden (eigener PC, Firmenkleidung, eigene Mailadresse)
- Wie lange macht man diese Tätigkeit
- Wird die Tätigkeiten von einem Angestellten des Auftraggebers ausgeführt
usw
usw
usw

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bunny9999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es sind schreibarbeiten am pc im Homeoffice. Das ganze läuft freiberuflich mit ca.1-3 stunden täglich. Es gibt feste Vorgaben für die Tätigkeit und wenn man sich nicht dran hält gibt's nen rüffel vom Chef oder eines Teamleiters.

Lieben Gruß

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