Schrott von Firma privat verkaufen erlaubt?

3. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
pingufreak83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Schrott von Firma privat verkaufen erlaubt?

Hi,

eine IT-Firma möchte mehrere Cisco Netzwerkkomponenten verschrotten lassen. Nun sind die Teile viel zu schade um sie weg zu schmeißen. Daher habe ich meinen Vorgesetzten gefragt, ob ich sie u.U. privat verkaufen dürfte. Er hätte prinzipiell nichts dagegen. Die Geräte sind alle längst abgeschrieben und ca. 5 Jahre alt.

Angenommen ich würde auf die Schenkung eingehen, darf ich die Geräte ohne weiteres bei Ebay und co als Privat verkaufen, oder ist das nicht rechtens? Ich bin mir da echt nicht so sicher bzw. fühle mich verunsichert.

Der Gebrauchtwert läge bei schätzungsweise 1500€.

Danke!

LG

pingu

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-- Editiert pingufreak83 am 03.04.2012 19:14

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo pingu,

so wie sich das anhört soll es eine einmalige Aktion sein, richtig? Wenn ja, dann brauchst du dafür imho kein Gewerbe.

Ich würde zudem ausschließlich an Gewerbetreibende verkaufen (was soll ein Privatmann auch mit dem Schrott?), somit kannst du die Gewährleistung komplett ausschließen, egal ob du nun als Privat durchgehst oder nicht.
Versand bietet sich aufgrund des Gewichtes wohl eh' nicht an, also gekauft wie - bei der Übergabe - gesehen, fertig.

Der nächste Punkt wäre dann die Steuer, und das ist ziemlich eindeutig, es sind steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte (mit einem Einkaufswert von vermutlich Null, also komplett zu versteuern). Auch der Freibetrag (600 Euro) ist überschritten.
Und Vorsicht, der Käufer wird nach meiner Erfahrung eine Quittung verlangen, und diese kommt dann indirekt wahrscheinlich auch in deine Steuerakte (Kontrollmitteilung nennt sich das).

quote:
Die Geräte sind alle längst abgeschrieben und ca. 5 Jahre alt.
Eigentlich spielt das keine Rolle, sie haben ja immer noch einen Wert (etwa die genannten 1500). Somit dürften dir die Geräte gar nicht kostenlos überlassen werden, aber das ist das Problem deines Chefs (Untreue steht da im Raum).
Ich würde mir aber schriftlich bestätigen lassen, dass ich die Geräte mitnehmen darf, somit bist du auf der sicheren Seite. Denn bei - besonders für Privatpersonen - ungewöhnlichen Angeboten melden die Schrotthändler das auch mal der Polizei (wenn beispielsweise jemand mit 50 Gullideckeln ankommt, oder eben mit größeren Mengen Industrieelektronik).

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 03.04.2012 20:13

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pingufreak83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Stefan,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Forum hier ist wirklich prima!

Eine Frage hätte ich noch. Sind die 600€ Freibetrag monatlich oder jährlich angesetzt?

Danke!

LG

Pingu

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Das ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Wenn der Gewinn über 600 EUR liegt, ist er komplett steuerpflichtig.
IMHO liegt bei der Überlassung der Komponenten durch deinen Arbeitgeber Arbeitslohn vor (§ 8 Abs. 3 EStG ).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Das ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Wenn der Gewinn über 600 EUR liegt, ist er komplett steuerpflichtig. <hr size=1 noshade>
Richtig, es ist eine Freigrenze, da hatte ich mich unklar ausgedrückt (weil unrelevant - da eh' überschritten - hatte ich nicht genau darüber nachgedacht, sorry).
Und zur Anschlußfrage: Wie fast alle steuerrechtlichen Freibeträge/-grenzen ist es eine jährliche Grenze.

quote:<hr size=1 noshade>IMHO liegt bei der Überlassung der Komponenten durch deinen Arbeitgeber Arbeitslohn vor (§ 8 Abs. 3 EStG ). <hr size=1 noshade>
Stimmt imho auch, ist jedoch wiederum ein Problem des Arbeitgebers.
Übrigens ist es natürlich nur eins, entweder Arbeitslohn oder Spekulationsgeschäft. Steuerlich ist es demnach gleich, jedoch würden bei ersterem noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Fazit: Man kann wohl sagen, dass das erste Geschäft (Überlassung Arbeitgeber->Arbeitnehmer) das problematischere ist, der Weiterverkauf an den Schrotthändler hingegen ist ziemlich unkompliziert.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Warum verkauft euch euer Chef denn keine 500 Euro Scheine für einen 1 Euro. Ist dann auch steuerfrei. :-))
So nicht.

Dein Chef wird den Wert der Ware natürlich als Geld werten Vorteil versteuern müssen. Wie Lohn. Nur weil irgendwas abgeschrieben ist ......

Kaufst du aber "defektes" schön mit Rechnung , reparierst es und verkaufst es weiter. Versteuerst das dann selber auch noch .....

Übrigens "meinen Vorgesetzten" ist nicht der Eigentümer, wenn es eine Stufe höher jemanden stört ist das für beide der raus schmiss.

Such einen Aufkäufer "für die Firma", lass denen den Gewinn und stell dich als besonders tüchtig hin.

An sonst stellt man so was über den Ebay Acount von Freunden ein :-) Oder der Oma


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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."

1x Hilfreiche Antwort

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