Schüler Bafög und Kleinunternehmen wie komme ich nicht über mein maximal Nebenverdienst von 200 €

30. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
dervlu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schüler Bafög und Kleinunternehmen wie komme ich nicht über mein maximal Nebenverdienst von 200 €

Guten Tag,

folgendes Problem ich beziehe gerad noch Schüler Bafög und möchte demnächst ein Gewerbe gründen.
Anfangs soll es ein Kleinunternehmen werden wenn das Geld reicht soll eine GmbH oder eine andere Gesellschaft gegründet werden. Ich darf aus selbstständigen Einkünften im Monat nur 200 € verdienen. Bei einer GmbH weiß ich das ich mir ein Gehalt als Geschäftsführer von 200€ zahlen kann und der Rest geht in den Firmen Aufbau. Nun die vollständige Frage.

Kann ich mir im Kleinunternehmen auch einfach ein Gehalt von maximal 200 € auszahlen und den Rest des Gewinnen in den Firmen Aufbau stecken?

Mir war bis jetzt nur bekannt das bei einem Kleinunternehmen die Umsatz Abzugs Rechnung oder der gleichen vorgenommen wird und das alle Gewinne nach Abzug der Ausgaben als mein Gehalt gezählt werden und mit der Einkunftssteuer versteuert werden müssen.

Lässt sich vielleicht eine Extra Abmachung Vertraglich regeln das ich bei dem Kleinunternehmen mir auch nur 200 € für den Privaten Zweck oder Haushalt entnehme?

Ich wäre Hilfreichen Antworten sehr dankbar.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von dervlu):
ich beziehe gerad noch Schüler Bafög
Das klingt, als sei das bald vorbei.
Du kannst jetzt ein Gewerbe anmelden. Beim Gewerbeamt. Und deine selbständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.
Ein Kleinunternehmen wird das nicht, sondern ein Gewerbe nach der Kleinunternehmer-Regelung des EStG.
Du bist dann ein gewerbetreibender Kleinunternehmer.

Du kannst das Gewerbe auch nach Ende der BAföG-Leistung anmelden. Dann unterliegst du nicht mehr diesen Einkommensgrenzen, falls du so schnell und groß *einschlägst*.

Zitat (von dervlu):
Mir war bis jetzt nur bekannt
Das ist ziemlich falsch und wirr.
Ich empfehle dir die Teilnahme an einem Existenzgründer-Workshop. Dort kriegst du kompakt und korrekt das Wissenswerte und Wichtige für den Start deiner Unternehmer-Karriere.
Das tolle daran ist, dass die Workshop-Kosten schon als Betriebsausgabe absetzbar sind.
Zitat (von dervlu):
eine Extra Abmachung Vertraglich regeln
Mit wem willst du denn so etwas *abmachen*? In welchem Vertrag denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von dervlu):

folgendes Problem ich beziehe gerad noch Schüler Bafög und möchte demnächst ein Gewerbe gründen.
Anfangs soll es ein Kleinunternehmen werden

Ein "Kleingewerbe" gibt es nicht, es gibt nur ein Gewerbe. (Es gibt die "Kleinunternehmerregelung" des §19 UStG, eine besondere Regelung des Umsatzsteuerrechts.)

Zitat:

wenn das Geld reicht soll eine GmbH oder eine andere Gesellschaft gegründet werden. Ich darf aus selbstständigen Einkünften im Monat nur 200 € verdienen. Bei einer GmbH weiß ich das ich mir ein Gehalt als Geschäftsführer von 200€ zahlen kann und der Rest geht in den Firmen Aufbau.

So einfach ist es indessen auch nicht...

Zitat:
Kann ich mir im Kleinunternehmen auch einfach ein Gehalt von maximal 200 € auszahlen und den Rest des Gewinnen in den Firmen Aufbau stecken?

Ein Gehalt können nur Angestellte bekommen. Der Geschäftführer einer GmbH kann als leitender Angestellter bei der GmbH angestellt sein.
Wenn die GmbH nur einen Gesellschafter hat und dieser gleichzeitig auch Geschäftsführer ist, handelt es sich um einen "Alleingesellschafter-Geschäftsführer". Dessen steuerliche Behandlung ist komplex.

Zitat:
Mir war bis jetzt nur bekannt das bei einem Kleinunternehmen die Umsatz Abzugs Rechnung oder der gleichen vorgenommen wird und das alle Gewinne nach Abzug der Ausgaben als mein Gehalt gezählt werden und mit der Einkunftssteuer versteuert werden müssen.

Die Konstruktion, sich selbst bei einer Gesellschaft, dessen (Allein-)Gesellschafter man ist anzustellen geht ohnehin nur bei juristischen Personen wie z.B. einer GmbH oder deren Unterform, der UG haftungsbeschränkt. Ein Einzelgewerbetreibender kann sich nicht bei sich selbst anstellen.

Zitat:
Lässt sich vielleicht eine Extra Abmachung Vertraglich regeln das ich bei dem Kleinunternehmen mir auch nur 200 € für den Privaten Zweck oder Haushalt entnehme?

Ich wäre Hilfreichen Antworten sehr dankbar.

Es gibt hier nur eine einzige hilfreiche Antwort:

1. Ein paar Ratgeberbücher "Wie mache ich mich selbständig?" kaufen. Lesen. Noch mal lesen.
2. Ein Existenzgründer-Seminar bei der örtlichen IHK besuchen.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Ein Kleinunternehmen wird das nicht, sondern ein Gewerbe nach der Kleinunternehmer-Regelung des EStG.
Du bist dann ein gewerbetreibender Kleinunternehmer.

Eine "Kleinunternehmer-Regelung des EStG" gibt es nicht. (EStG = Einkommenssteuergesetz)

Es gibt eine Kleinunternehmer-Regelung des UStG. Des Umsatzsteuergesetzes. Die regelt die Umsatzsteuerplficht des Kleinunternehmers. ("Kleinunternehmer" im Sinne des UStG: im ersten Geschäftsjahr Umsatz nicht über 22.000 Euro, im zweiten nicht über 50.000 Euro.)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Ok. Ich ersetze gerne E durch U
:grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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