Selbständig Franchise , Kündigung Drohung

21. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
mrmandato
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig Franchise , Kündigung Drohung

Ich bin selbständig unter einem Franchise ähnlichen Unternehmen (beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen).
Ich führte 2 Filialen. Ich erhielt eine Kündigung für eine Filale und mir wurde vom gebietsleiter nahegelegt die Filiale sofort an einen Nachfolger zu übergeben anstatt die 3 Monate Kündigungsfrist auslaufen zu lassen.
Ich entschied mich aber dazu die 3 Monate zu bleiben da mein gutes Recht.
Ein paar Tage später erhielt ich einen Anruf vom Verkaufsleiter in dem er mir mitteilte das der Geschäftsführer meinte das ich entweder sofort die Übergabe an den Nachfolger mache oder ich für die zweite Filale auch eine Kündigung erhalten werde.
Da ich lebensnotwendig von der Filale abhängig war bleib mir nichts anderes übrig als zu sputen.

Nun ca. 2 Jahre später hat ein Konkurrenz Geschäft in der Nähe eröffnet und die Zahlen gehen runter und ich erwarte eine baldige Kündigung in einigen Monaten.

Ich bin nun am überlegen Schon mal vorsichtshalber eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Meine Frage nun.
Unter was fällt die damalige „Erpressung" ?
Kann man mit einer normalen Rechtsschutzversicherung dagegen vorgehen ? Oder benötigt man eine Rechtschutz für Gewerbetreibende und falls ja fällt das dann unter Vertragsstreitigkeiten oder unter Schadensersatz?

Ich konnte damals leider nichts machen da ich wie gesagt erpresst wurde.
Wenn ich nun aber auch eine Kündigung für die zweite Filiale bekomme gibt es kein Druckmittel mehr und ich würde denen das wirklich gerne heimzahlen. Nicht nur deswegen, jahrelang haben sie ein Klima der Angst geschaffen worunter ich sehr gelitten haben. Die Liste der Zumutungen ist sehr lang.
Dagegen kann ich aber leider nichts tun da nicht strafrelevant...
die sache mit der Erpressung jedoch schon ..da müsste doch was zu machen sein.

Evtl. habt ihr noch ein paar Tipps für mich da wäre ich sehr dankbar.
Werde demnächst alles verlieren und hoffe einfach das die nicht so einfach davonkommen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von mrmandato):
Unter was fällt die damalige „Erpressung" ?

Erpressung fällt unter Strafrecht. Straftaten verfolgt der Staat, den Service hat man schon mit den Steuern bezahlt.

Im übrigen: Erpresspung? Welche Erpresspung? Man war doch froh das man den Laden früher los wurde.
Wie könnte man das Gegenteil beweisen?



Zitat (von mrmandato):
Ich konnte damals leider nichts machen da ich wie gesagt erpresst wurde.

In den Krimis können die Erpressten immer Anzeige bei der Polizei machen. Das geht - im Gegensatz zu vielem anderen - auch in der Realität.



Zitat (von mrmandato):
Dagegen kann ich aber leider nichts tun da nicht strafrelevant...

Es gibt ja auch noch das Zivilrecht.



Zitat (von mrmandato):
Evtl. habt ihr noch ein paar Tipps für mich

Die Vorgänge und die vertraglichen Vereinbarungen sollte ein versierter Rechtsanwalt prüfen. In diesen Franchisegeschischten passiert oft rechtswidriges - das dann bei entsprechendem Druck gerne außergerichtlich geregelt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von mrmandato):
Da ich lebensnotwendig von der Filale abhängig war


Man sollte nichts derart wichtiges mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist betreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der Begriff "Erpressung" scheint mir in diesem Zusammenhang etwas überzogen.

Dein Vertragspartner hat Dir angekündigt, wie er sich rechtskonform verhalten wird, wenn Du dich nicht nach seinen Vorstellungen verhälst.

Die Rechtsschutzversicherung sollte ggf. durch einen Zusatzbaustein ergänzt auch den gewerblichen Teil abdecken, oder aaber nur den gewerblichen Teil.

Da es da Möglichkeiten wie Sand am Meer gibt, würde ich mich an einen der größeren Makler wenden.

Berry

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#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Und der Franchisegeber kann dir einfach so nach Gutdünken kündigen wie es ihm gefällt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nö, wie es im Vertrag steht.

wirdwerden

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