Tätigkeitsfeld erweitern

25. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Vast
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)
Tätigkeitsfeld erweitern

Hallo zusammen,

ich bin Einzelunternehmer, und möchte mit meinem Unternehmen, einen neuen Geschäftsbereich erschließen.

Nun meine Frage:

Ich bin noch nicht im Handelsregister eingetragen. Muss ich nun beim Gewerbeamt, für jedes neues Tätigkeitsfeld den Gegenstand des Unternehmens und den Namen ändern?

Oder wenn ich das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen würde:

Müsste ich auch hier für jedes neue Tätigkeitsfeld die Eintragung tätigen?

Vielen Dank im Vorraus

Matze

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vast
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich bitte um dringende Hilfe!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Muss ich nun beim Gewerbeamt, für jedes neues Tätigkeitsfeld den Gegenstand des Unternehmens und den Namen ändern?

Nein, warum sollte eine Namensänderung notwendig sein.

Das Tätigkeitsfeld muss man nur ändern wenn es sich tatsächlich geändert hat oder aufgegeben wurde.
Ansonsten erweitert man das Tätigkeitsfeld einfach.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Vast",

Sie können sich an Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden, um eine Beratung/Auskunft, diesbezüglich, zu erhalten.

MfG, soso55

2x Hilfreiche Antwort

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