Hallo zusammen,
ich bin Einzelunternehmer, und möchte mit meinem Unternehmen, einen neuen Geschäftsbereich erschließen.
Nun meine Frage:
Ich bin noch nicht im Handelsregister eingetragen. Muss ich nun beim Gewerbeamt, für jedes neues Tätigkeitsfeld den Gegenstand des Unternehmens und den Namen ändern?
Oder wenn ich das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen würde:
Müsste ich auch hier für jedes neue Tätigkeitsfeld die Eintragung tätigen?
Vielen Dank im Vorraus
Matze
Tätigkeitsfeld erweitern
25. Juni 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2015 | 07:35
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 12x hilfreich)
Tätigkeitsfeld erweitern
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Juni 2015 | 00:51
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 12x hilfreich)
Ich bitte um dringende Hilfe!
#2
Antwort vom 29. Juni 2015 | 15:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Muss ich nun beim Gewerbeamt, für jedes neues Tätigkeitsfeld den Gegenstand des Unternehmens und den Namen ändern?
Nein, warum sollte eine Namensänderung notwendig sein.
Das Tätigkeitsfeld muss man nur ändern wenn es sich tatsächlich geändert hat oder aufgegeben wurde.
Ansonsten erweitert man das Tätigkeitsfeld einfach.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gewerberecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Juli 2015 | 01:08
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 239x hilfreich)
Hallo "Vast",
Sie können sich an Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden, um eine Beratung/Auskunft, diesbezüglich, zu erhalten.
MfG, soso55
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten