Umgang mit neuer Produktsicherheitsverordnung bei DIY

1. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 55x hilfreich)
Umgang mit neuer Produktsicherheitsverordnung bei DIY

Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr,
ich stelle mit meiner Frau selber Deko aus Raysin (Keramikpulver), Filz (Untersetzer) und gelaserten Teilen (zB Veredelung eines Flaschenöffners) her. Ich stelle mir nun die Frage, wie wir die neue Verordnung umsetzen können oder müssen. Wir verarbeiten lediglich Raysin oder bereits von anderen hergestellte Waren und veredeln diese. Kann mir das jemand einen Tipp geben, was wir da jetzt alles angeben müssen, wenn wir auf Märkten verkaufen?

Danke euch!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40252 Beiträge, 6555x hilfreich)

Das Netz ist sehr aufschlussreich.
Für fast jeden Hersteller von fast jedem Teil...ist was *verordnet*.
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung
oder auf --youtube--

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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