Umsatz außerhalb des gemeldeten Gewerbes

7. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 55x hilfreich)
Umsatz außerhalb des gemeldeten Gewerbes

Hallo zusammen,
im kommenden Jahr will ich mich im Nebenerwerb mit der "Beratung zu Grillgeräten" selbstständig machen. Soweit ich weiß müssen für die Gewerbeanmeldung dafür keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden.

Wie ist es denn aber nun, wenn ich einen Umsatz außerhalb der Beratung mache? Ich bekomme zB häufig Restposten von Grillzubehör angeboten. Wenn ich davon jetzt was verkaufen würde und darüber eine Rechnung schreibe, was wäre dann? Passt ja nicht zum eigentlich gemeldeten Gewerbe.

Danke euch für eure Hilfe!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130378 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Wie ist es denn aber nun, wenn ich einen Umsatz außerhalb der Beratung mache?

Man könnte vorbeugen in dem man noch "An- und Verkauf von Waren aller Art" hinzufügt.

Oder man ändert die Anmeldung, wenn der Fall eintritt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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