Umsatz eines Unternehmens herausfinden

16. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2020 16:41:46
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatz eines Unternehmens herausfinden

Hallo,

mit dem Bundesanzeiger kann man ja die Aktiva und Passiva eines Unternehmens einsehen.
Was genau entspricht da dem Umsatz? Umlaufvermögen bestehend aus Forderungen und Kassenbestand?
Das kann aber gar nicht sein, da dieses eine Unternehmen von dem ich rede Umlaufvermögen von 1,2 mio € hat bei durchschnittlich 47 Arbeitern. Das würde 24 T€ pro Arbeiter machen. Die Mitarbeiter verdienen dort durchschnittlich 60T€. Die Verbindlichkeiten liegen bei knapp 1 mio €.

Direkter Umsatz oder Gewinn steht leider nicht dabei.
Oder kann man das gar nicht daraus ablesen? Brauche ich dafür die GUV, die online nicht einsehbar ist?

Kann man von Wachstum reden, wenn die Aktiva/Passiva von 0,8 mio auf 1,2 mio pro Jahr gestiegen sind?

PS: Es handelt sich um einen Dienstleister/Zeitarbeitsfirma.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von casio456):

mit dem Bundesanzeiger kann man ja die Aktiva und Passiva eines Unternehmens einsehen.
Was genau entspricht da dem Umsatz?

Gar nichts. Den Umsatz kann man aus der Bilanz so nicht ersehen. Dazu braucht man eine Gewinn- und Verlustrechnung. Die müssen aber kleine und mittlere GmbHs nicht veröffentlichen.
Zitat:
Brauche ich dafür die GUV

Ja.

Zitat:
die online nicht einsehbar ist?

Kommt auf die Unternehmensgröße und - form an.

Zitat:
Kann man von Wachstum reden, wenn die Aktiva/Passiva von 0,8 mio auf 1,2 mio pro Jahr gestiegen sind?

Die Aktiva bilden das Vermögen eines Unternehmens vollständig ab. Die Passiva geben darüber Aufschluss, aus welchen Quellen das Kapital eines Unternehmens stammt und wie groß die verschiedenen Kapitalanteile sind.

"Wachstum" müsste in dieser Hinsicht erstmal definiert werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Firmen die sich auf B2B Bonitätseinschaetzungen spezialisiert haben wissen oftmals mehr.
bspw die Creditreform. hier kann man auch kostenpflichtige Einzelabfragen machen.

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Sich den Umsatz aus dem Umlaufvermögen basteln wollen..Hut ab.

Wenn die keine GuV veröffentlicht haben, dass ist es eine kleine Kapgesell. § 326 HGB.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sich den Umsatz aus dem Umlaufvermögen basteln wollen..Hut ab.
Das hör sich so an, als dass es zwar schwierig ist, aber doch nicht unmöglich.

Es ist aber unmöglich.
Und zwar weil man beispielsweise bei den Forderungen gar nicht weiß welchen Zeitraum sie betreffen.

Nehmen wir als Extrembeispiel mal ein Unternehmen welches ausschließlich per Vorkasse leistet. Dann sind die Forderungen in der Bilanz gleich Null - der Umsatz aber natürlich nicht.
Und ein anderes Extrem: Zahlungsziel genau 1 Jahr (welches von den Kunden auch zu 100% eingehalten wird - ist ja jetzt Theorie). Dann entsprächen die offenen Forderungen haargenau dem Umsatz.

Fazit: Der Umsatz ist aus der Bilanz gar nicht ersichtlich, nicht mal ansatzweise und noch nicht einmal im Vergleich mit Bilanzen anderer Jahre oder anderer Unternehmen.

Stefan

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich frag mich die ganze Zeit, was man aus dem Umsatz herleiten will?

wirdwerden

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich frag mich die ganze Zeit, was man aus dem Umsatz herleiten will?
Auch richtig. Umsatz zu generieren ist ja nicht besonders schwer, (mit) Gewinn ist das Problem.

Aber es soll ja um Zeitarbeit gehen. Und da erhofft sich der TS vielleicht, aus dem Umsatz geteilt durch die Mitarbeiter den Betrag zu ermitteln, der für die von ihm verrichtete Arbeit eingenommen wird.
Bei solchen Rechnungen sind aber viele Unwägbarkeiten vorhanden (wer zahlt die - etwa wegen Krankheit - nicht eingesetzten Mitarbeiter, wer zahlt die Sozialabgaben etc.).
Außerdem ist die Differenz zu seinem Lohn ja nicht der Gewinn, der Dienstleister hat auch zahlreiche Kosten, insbesondere Verwaltungskosten.

Stefan

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