Hallo Allesamt,
ich bin ein Kleinunternehmer und habe im Gründungsjahr 2008 ca. 2000 Euro Einnahmen gehabt. In diesem Jahr waren es schon etwas mehr und meine Umsätze überstiegen die 17500 Euro Grenze um ca. 5000 Euro.
Muss ich dem Finanzamt das jetzt melden? Bin ich dann ab 2010 schon zum Ausweis von Umsatzsteuer verpflichtet oder reicht es, wenn ich gegen Mitte 2010, wo ich meine Steuererklärung einreiche, es hiermit mitteile?
Sprich, muss ich nun ab Januar 2010 schon meine Rechnungen verändern und mir den Aufwand machen oder kann ich damit noch warten, bis das Finanzamt nach meiner Steuererklärung mir das mitteilt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Nmyra
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Umsatzsteuerpflichtig Kleingewerbe?
14. Dezember 2009
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Frage vom 14. Dezember 2009 | 18:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Umsatzsteuerpflichtig Kleingewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2009 | 12:30
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2451x hilfreich)
* Umsatz im Vorjahr nicht höher war als 17.500,00 EUR und
* der Umsatz im laufenden Jahr nicht höher sein wird als 50.000,00 EUR.
Wenn du also 2009 mehr als 17500 hast aber weniger als 50000 dann musst du in diesem Jahre keine Umsatzsteuer ausweisen.
in 2010, also am 1.1. endet deine Befreuung und du musst in jeder Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Also in jedem Quartal ne Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Das Finanzamt will VORAB das Geld, nicht erst mit der Steuererklärung 2011.
K.
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