Hallo,
folgendes Szenario bewegt mich gerade:
Ich werde zu meiner Frendin nach Australien ziehen, zunächst mit einem Visum für ein Jahr. Ich möchte mich aber auch Selbsständig machen. Meine Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Erbringung von EDV Dienstleistung (Software Entwicklung), die eine physische Anwesenheit beim Kunden nicht erfordert und über moderne Kommunikationsmöglichkeiten durchführbar ist.
Da ich aufgrund der Visabestimmungen kein UN in Australien gründen darf, möchte ich dies in Deutschland tun. Dazu möchte ich mich bei meinen Eltern anmelden und dort auch die Betriebsstätte des UN anmelden.
a) Darf ich ein Einzelunternehmen (Personengesellschaft) in Deutschland führen, ohne hauptsächlich in Deutschland zu wohnen?
b) Wenn a) nicht, darf ich als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft die Geschäftsführertätigkeit aus dem Ausland erbringen?
c) In welchem Land habe ich meine Einkünfte aus der Unternehmung zu versteuern?
Vielen Dank und viele Grüße. [/b] ' Target=_Blank>Link</a>
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-- Editiert am 08.11.2010 18:10
Unternehmen in Deutschland, Wohnsitz im Ausland
8. November 2010
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Frage vom 8. November 2010 | 18:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmen in Deutschland, Wohnsitz im Ausland
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 9. November 2010 | 17:59
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
a) Ja.
c) Im Normalfall liegt das Besteuerungsrecht bei dem Staat, in dem sich das Unternehmen befindet. Ob sie durch die rein postalische Anmeldung bei den Eltern überhaupt eine Betriebsstätte in D unterhalten, ist fraglich. Naheliegender wäre eine Betriebsstätte in AUS.
Für sie relevant Art. 7:
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