Vater setzt unerfahrenen Sohn mehrmals als Geschäftsführer ein

1. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 74x hilfreich)
Vater setzt unerfahrenen Sohn mehrmals als Geschäftsführer ein

Hallo Zusammen, hab mal wieder eine Frage an die Fachleute hier:
Freundin hat einen Sohn, Anfang 20.
Ist von dessen Vater schon lange geschieden, Sohn lebt noch bei der Mutter.
Sohn bekam jetzt Kontopfändung, einige hundert Euro, wegen Schulden beim Finanzamt.
Auf Nachfrage erklärte der Sohn, für seinen Vater in der Vergangenheit mehrmals irgendwelche Dokumente unterschrieben zu haben. er Hätte sich keine weiteren Gedanken gemacht, er wollte seinem Vater einen Gefallen tun.
Daraufhin habe ich in einem Wirtschaftsauskunftsdienst nach Vater und Sohn geforscht.
Der Sohn war alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer, einmal auch Liquidator. Beide GmbHs bzw. UGs sind mittlerweile gelöscht.
Aktuell ist er Geschäftsführer einer UG, Kleiderhandel, ohne Internetauftritt und ohne Telefonnummer.
Angesiedelt in einem kleinen Gewerbepark,mit einigen weiteren UGs mit Kleiderhandel.
der Geschäftsführer einer der anderen UGs war mit dem Vater geschäftlich verbunden, da war mal eine Insolvenz.

Ich habe keine Ahnung von Gesellschaftsrecht, deshalb hier meine Frage:
Was könnte der Grund dafür sein, dass ein Vater seinem gerade volljährigem Sohn solche Sachen "aufschwatzt"? Werden da irgendwelche Risiken auf den Sohn abgewälzt?
Noch kleine Info: Vater ist offiziell mittellos, lebt aber im schicken Haus seiner neuen Freundin.
Macht so alles mögliche: Vermögensberater, Vertreter für Stromverträge.
Dann hatte er verschiedene Firmen angemeldet, alle gelöscht, mindestens eine Insolvenz...
Danke vorab und schönen Sonntag!
I

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19017 Beiträge, 6952x hilfreich)

... und wer bist du, dass du so interessierst aufzuklären versuchst?

Zitat (von idolf):
Sohn bekam jetzt Kontopfändung, einige hundert Euro, wegen Schulden beim Finanzamt.
Auf Nachfrage erklärte der Sohn, für seinen Vater in der Vergangenheit mehrmals irgendwelche Dokumente unterschrieben zu haben. er Hätte sich keine weiteren Gedanken gemacht, er wollte seinem Vater einen Gefallen tun.

... vielleicht lernt er daraus.
First: Sohnemann ist voll Geschäftsfähig und voll verantwortlich. Anscheinend ist das mit den Unterschriften auch erst nach seinem 18. Geburtstag gelaufen - sonst wäre ja wohl auch Frau Mama einzubinden gewesen.
Wenn er nicht einmal weiß, was er unterschreibt und welche Risiken er damit eingeht, wird es schwierig für ihn - vielleicht steckt er mit dem Vater ja auch unter einer Decke, macht gemeinsame Sache.
Vielleicht braucht der Vater einen Strohmann, vielleicht wälzt er auch Risiken auf Sohnemann ab.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37523 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Daraufhin habe ich in einem Wirtschaftsauskunftsdienst nach Vater und Sohn geforscht.
Hast du berechtigtes Interesse?
Zitat (von idolf):
Was könnte der Grund dafür sein, dass ein Vater seinem gerade volljährigem Sohn solche Sachen "aufschwatzt"?
Da gäbe es etliche. Hast du berechtigtes Interesse, das zu erfahren?
Zitat (von idolf):
Vater ist offiziell mittellos, lebt aber im schicken Haus seiner neuen Freundin.
Ja, das klappt manchmal. Ist aber keine Straftat und Gewerberecht betrifft das wahrscheinlich auch nicht.
Zitat (von idolf):
Werden da irgendwelche Risiken auf den Sohn abgewälzt?
Kann schon sein. Warum auch nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
idolf
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 74x hilfreich)

Berechtigtes Interesse? Wie man's nimmt, lebe mit der Mutter zusammen, und da kümmert man sich ja schon Mal...

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5825 Beiträge, 2565x hilfreich)

Na wie Sohnemann jetzt schon mitbekommen hat: es haftet derjenige, der unterschreibt.

Wieso hat Sohnemann denn Schulden beim Finanzamt, hat er etwas keine Steuererklärung für seine Unternehmen abgegeben?

Zitat (von idolf):
Berechtigtes Interesse? Wie man's nimmt, lebe mit der Mutter zusammen, und da kümmert man sich ja schon Mal...


Das ist kein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetz. Trotzdem nett, dass du dich kümmerst.

Sohnemann soll schleunigst sehen, dass er Einsicht in die Zahlen seiner UG bekommt. Gelder sichern, dem Papa ggfls. alle Vollmachten (Konto etc.) kündigen, dann ggfls. die Firma abwickeln und nie wieder was für Papa unterschreiben.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37523 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von idolf):
lebe mit der Mutter zusammen, und da kümmert man sich ja schon Mal...
Du sollst also mal wieder die Kuh vom Eis holen... aber eher ist doch der Sohn mit 20 schon selbst verantwortlich.
...ob er wohl auf seine Mutter oder gar auf dich hört?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9071 Beiträge, 1923x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Was könnte der Grund dafür sein, dass ein Vater seinem gerade volljährigem Sohn solche Sachen "aufschwatzt"? Werden da irgendwelche Risiken auf den Sohn abgewälzt?


Reichlich naiv. Natürlich gibt es da Risiken. Und die Gründe kann man sich ja denken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41017 Beiträge, 14455x hilfreich)

Ich würde erst einmal genau klären, welche Schulden das FA da beitreibt. Dann würde ich klären, wo er wie mit welcher Funktion in welchen Gesellschaften geführt ist. Und dann entweder die Funktionen ausüben oder aber diesem Spuk ein Ende bereiten.

wirdwerden

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18271 Beiträge, 9922x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Was könnte der Grund dafür sein, dass ein Vater seinem gerade volljährigem Sohn solche Sachen "aufschwatzt"?

Der Vater hat Steuern nicht bezahlt oder Sozialabgaben nicht abgeführt, ist wegen Insolvenzverschleppung, Betrug oder sonstigen Wirtschaftsstraftat vorbestraft.

Zitat (von idolf):
Werden da irgendwelche Risiken auf den Sohn abgewälzt?

Klar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19017 Beiträge, 6952x hilfreich)

@ingolf ist 'interessierter Beobachter', die Mutter offenbar außen vor, Söhnchen 20 - und somit der einzige, der die Schritte abarbeiten kann, die wirdwerden anregt. Ob Söhnchen den Rat von Ingolf oder Mutter sucht?
Ansonsten ist in diesem Land auch niemand gehindert, Entscheidungen zu treffen, Verträge zu unterschreiben etc. die ihm oder ihr am Ende nur schaden.

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1079 Beiträge, 320x hilfreich)

Folgende Aussage:

Zitat (von idolf):
Auf Nachfrage erklärte der Sohn, für seinen Vater in der Vergangenheit mehrmals irgendwelche Dokumente unterschrieben zu haben.


Und folgende:

Zitat (von idolf):
Der Sohn war alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer, einmal auch Liquidator. Beide GmbHs bzw. UGs sind mittlerweile gelöscht. Aktuell ist er Geschäftsführer einer UG


passen aber nicht zusammen. Die Bestellung zum Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden und muss zwingend durch einen Notar beglaubigt werden.

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#11
 Von 
idolf
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
passen aber nicht zusammen. Die Bestellung zum Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden und muss zwingend durch einen Notar beglaubigt werden.


Hm, keine Ahnung, wir werden den Sohn heute oder morgen "verhören"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6930 Beiträge, 1595x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich würde erst einmal genau klären, welche Schulden das FA da beitreibt.

Das kann nur der Sohn. Nicht der Idolf.
Zitat:
Dann würde ich klären, wo er wie mit welcher Funktion in welchen Gesellschaften geführt ist.

Wenn der Sohn Geschäftsführer ist, ist da nichts zu klären, da ist dann alles klar.
Zitat:
Und dann entweder die Funktionen ausüben

Das kann der Sohn - wenn er denn Geschäftsführer ist. Idolf kann es nicht.
Zitat:
oder aber diesem Spuk ein Ende bereiten.

Das kann eventuell der Sohn, wenn er es als Geschäftsführer denn kann. Wenn es nur die Gesellschafter können, kann es auch der Sohn nicht.
Und Idolf kann da überhaupt nix.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6930 Beiträge, 1595x hilfreich)

Zitat (von idolf):
keine Ahnung, wir werden den Sohn heute oder morgen "verhören"

Ich hoffe für den Sohn, daß er sich solche Behandlung nicht gefallen lässt...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, rechtlich ist der Sohn voll geschäftsfähig, verantwortlich und haftbar. Aber trotzdem - Anfang 20 ist ein Alter, in dem viele solche Dinge längst noch nicht komplett überblicken und gerade deshalb leicht zu beeinflussen sind. Insofern wünsche ich dem Sohn, dass er einen Rat annimmt und aus der Nummer zwar mit Lehrgeld, aber einigermaßen unbeschadet rauskommt.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12169 Beiträge, 4468x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Was könnte der Grund dafür sein, dass ein Vater seinem gerade volljährigem Sohn solche Sachen "aufschwatzt"?

Ist ein sehr bekanntes "Geschäftsmodell", wenn der eigentliche Unternehmer keiner solchen Tätigkeit mehr nachgehen darf.
Da steht dann jemand auf dem Papier und der Haftung ganz oben, die Fäden zieht aber jemand anderes...

Zitat (von eh1960):
Ich hoffe für den Sohn, daß er sich solche Behandlung nicht gefallen lässt...

Meinst Du die des Vaters, welcher ihn als Marionette mit voller Haftung benutzt?

Das der Sohn bei der ganze Sache nicht wirklich bei der Wahrheit bleibt macht die Sache zwar nicht besser, aber den Heranwachsenden darauf hinzuweisen, dass man ihn voll in die ..... reitet, sollte durchaus erlaubt sein, zumal man sowas von seinen Eltern eigentlich nicht erwarten sollte....

-- Editiert von User am 3. Juni 2025 14:27

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